Beschluss: einstimmig beschlossen

Fachbereichsleiter Kwiske verwies auf seine Ausführungen zur Vorlage zu TOP 4.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss sprach dem VA einstimmig die Empfehlung aus, die Gemeindeverwaltung zu ermächtigen, städtebauliche Verträge mit den Antragstellern abzuschließen, mit dem Ziel, einen Bebauungsplan für das dargestellte Gebiet aufzustellen.


Sachverhalt: Die Eigentümer des am Rande des bebauten Innenbereichs zum  Außenbereich gelegenen südlichen Abschnitts der Straße „Am Hohen Groden“ (siehe Planskizze linke Seite) sind an die Gemeindeverwaltung herangetreten und haben den Wunsch geäußert, die hinteren Bereiche der Grundstücke, die sich bereits im Außenbereich befinden, in zweiter Reihe bebauen zu wollen. Die Verwaltung hat bereits Kontakt mit der Fachbehörde des Landkreises aufgenommen und signalisiert bekommen, dass diese mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden wäre. Das geeignete städtebauliche Mittel zur Umsetzung wäre ein „einfacher Bebauungsplan“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Einschränkungen könnte es durch das Vorhandensein von Hofstellen und Bodendenkmälern geben. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind durch die Antragsteller zu begleichen. Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde. Die Gemeinde wird im Falle eines Beschlusses städtebauliche Verträge mit den Beteiligten abschließen, um die Einzelheiten zum Verfahren zu regeln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0