Beschluss: einstimmig beschlossen

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde hat mit Schreiben vom 16.05.2018 einen Zuschuss zur Instandsetzung der Lautsprecheranlage an bzw. in der Friedhofskapelle gestellt.

Da die Kosten für die Sanierung sehr hoch erscheinen ist bei der Kirchengemeinde der Vergleich zu einer Neuausstattung angefragt worden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Gemeinden sind nach dem Bestattungsgesetz für die Vorhaltung eines Friedhofes zuständig sofern nicht Kirchen diese Aufgabe übernehmen.

Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit mit 50 % bezuschusst. In diesem Fall liegen die Voraussetzungen des § 117 NKomVG für eine überplanmäßige Gewährung nicht vor. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen einen möglichen Zuschuss für 2019 in Aussicht zu stellen und bei der Aufstellung des Haushaltes 2019 einzuplanen.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt einstimmig die Einplanung eines Zuschusses von 50 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, alternativ von 50 % der Kosten einer neuen Anlage bis zu 1.500,- € für den Haushalt 2019.

 


Sachverhalt: Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde hat mit anliegendem Schreiben vom 16.05.2018 einen Zuschuss zur Instandsetzung der Lautsprecheranlage an bzw. in der Friedhofskapelle gestellt.

Da die Kosten für die Sanierung sehr hoch erscheinen ist bei der Kirchengemeinde der Vergleich zu einer Neuausstattung angefragt worden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Gemeinden sind nach dem Bestattungsgesetz für die Vorhaltung eines Friedhofes zuständig sofern nicht Kirchen diese Aufgabe übernehmen.

Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit mit 50 % bezuschusst. In diesem Fall liegen die Voraussetzungen des § 117 NKomVG für eine überplanmäßige Gewährung nicht vor. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen einen möglichen Zuschuss für 2019 in Aussicht zu stellen und bei der Aufstellung des Haushaltes 2019 einzuplanen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 

Enthaltung: