Die Anpassung der aktuellen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder ist in den Jahren 2014 und 2015 bereits intensiv diskutiert worden. Es lagen dazu verschiedene Anträge der Fraktionen sowie Änderungsvorschläge der Verwaltung vor.

Ein wesentlicher Ansatz in der Neufassung sollte auch der Umgang mit der digitalen Ratsarbeit bzw. entsprechenden Entschädigungen dazu sein. Mit den Vertretern der Fraktionen und Gruppen ist eine Abstimmung in Bezug auf die Formulierungen zur digitalen Ratsarbeit erfolgt. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, alle Entschädigungssatzungen in einer Satzung zusammen zu fassen.

Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 empfohlen, eine vollständige Neufassung einer Entschädigungssatzung unter Einbeziehung der Entschädigungen für die Gleichstellungsbeauftragte sowie den Funktionsträgern der freiwilligen Feuerwehr zu erarbeiten.

Der nun vorliegende Entwurf regelt die Entschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen. Mit der neuen Satzung wurden die Aufwandsentschädigungen insgesamt angepasst.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2018 empfohlen, die vorliegende Satzung zur Regelung der Entschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtliche tätige Personen zu beschießen.

Der Rat beschloss einstimmig die neue Satzung der Gemeinde Lemwerder über Aufwands-, Verdienstausfall – und Auslagenentschädigungen für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der vorliegenden Fassung.

 


Sachverhalt:

Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17.5. auf die vorgestellte Variante der gemeinsamen Satzung für die Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz für alle bisher über Satzung geregelten ehrenamtlich Tätigen entschieden. Der Entwurf wurde, wie angekündigt, im Hause geprüft und um die beschlossene Änderung zu den Fahrtkosten sowie um Abweichungen zu bisherigen Regelungen ergänzt bzw. bereinigt.

 

Verwaltungsseitig wird noch die Ergänzung im Bereich der Jugendfeuerwehr bzw. Kinderfeuerwehrwarte der Ortswehren angeregt. Diese ist in § 9 Abs. 4 neu aufgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0