Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Neuke verwies auf die Präsentation des Sachstandes vom 26.04.2018 und fasste diese kurz zusammen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Plangenehmigungen sowie der Festlegungen im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) empfahl die Verwaltung, nach Rechtskraft des RROP einen formalen Änderungsantrag zur Bodenabbaugenehmigung zu stellen. Dabei sollte insbesondere das Ziel sein, die Folgenutzung von „Naturschutz“ auf „landschaftsbezogene Erholung“ zu ändern. In dem Zusammenhang wurden Vorschläge zur groben Einteilung des Geländes präsentiert.
Wichtig ist, dass die bereits jetzt festgelegten Entwicklungsbereiche (z.B. die am See eingezäunten Bereiche) dem Naturschutz enthalten bleiben. Die zusätzlichen Kompensationsflächen sind im Bereich Ritzenbüttel II bereitgestellt und über den FNP auch abgesichert.

 

Die Änderungen beziehen sich somit auf die generelle Zielsetzung des Geländes. Diese würde ohne Änderung künftig den Festlegungen des RROP nicht entsprechen.

 

Nach einigen Rückfragen und Beratungen nahm der Ausschuss die Präsentation zur Kenntnis.