Sitzung: 30.08.2018 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB II/015/2018-01
Bürgermeisterin Neuke verwies auf die Präsentation des
Sachstandes vom 26.04.2018 und fasste diese kurz zusammen. Unter Berücksichtigung
der aktuellen Plangenehmigungen sowie der Festlegungen im Entwurf des
Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) empfahl die Verwaltung, nach
Rechtskraft des RROP einen formalen Änderungsantrag zur Bodenabbaugenehmigung
zu stellen. Dabei sollte insbesondere das Ziel sein, die Folgenutzung von
„Naturschutz“ auf „landschaftsbezogene Erholung“ zu ändern. In dem Zusammenhang
wurden Vorschläge zur groben Einteilung des Geländes präsentiert.
Wichtig ist, dass die bereits jetzt festgelegten Entwicklungsbereiche (z.B. die
am See eingezäunten Bereiche) dem Naturschutz enthalten bleiben. Die
zusätzlichen Kompensationsflächen sind im Bereich Ritzenbüttel II
bereitgestellt und über den FNP auch abgesichert.
Die Änderungen beziehen sich somit auf die generelle Zielsetzung des Geländes. Diese würde ohne Änderung künftig den Festlegungen des RROP nicht entsprechen.
Nach einigen Rückfragen und Beratungen nahm der Ausschuss die Präsentation zur Kenntnis.