Beschluss: keine

a)      Bürgermeisterin Frau Neuke teilte mit, dass eine Stellungnahme bezgl. der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Verordnung zur Festsetzung über das Landschaftsschutzgebiet „Tideweser vor Berne und Lemwerder“ in den Gemeinden Berne und Lemwerder, Landkreis Wesermarsch abgegeben wird. Neben notwendigen Abständen für eine gesicherte wirtschaftliche Entwicklung verweist die Gemeinde auf eine enge Abstimmung mit der Freien Hansestadt Bremen

 

b)      Der Landkreis Wesermarsch teilte der Gemeinde Lemwerder in einem Schreiben vom 13.09.2018 mit, dass durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestimmte Biotope per Gesetz einem besonderen Schutz unterstellt sind. Die Bürgermeisterin erläutert, dass aktuell der Ochtum Altarm darunter fällt.

 

Naturnahes Altwasser (SEF)

 

Mit diesem besonderen Schutz, der generell ohne ein besonderes, förmliches Verwaltungsverfahren wirksam wird (allgemeiner Grundsatz), sollen immer seltener gewordene Biotoptypen vor Beeinträchtigung und Zerstörung bewahrt werden.

 

Der Ausschuss nahm die Mitteilungen zur Kenntnis.