Sitzung: 20.09.2018 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/080/2018
Im Rahmen der weiteren Erschließung des Gewerbegebietes Deichshausen (Aero-Mare), Bebauungsplan Nr. 1-26, soll die bereits vorhandene Verkehrsfläche (Erschließungsstraße) gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet werden.
Die Verkehrsfläche soll als Verlängerung der „Ernst-Pieper-Straße“ ebenfalls den Namen „Ernst-Pieper-Straße“ erhalten.
Folgende Verkehrsfläche innerhalb des Gewerbegebietes Deichshausen ist gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Ernst-Pieper-Straße (Verlängerung)
Bestehend aus den Flurstücken 233/1, 236/9, 236/7, 236/5, 238/5 und 242/6 der Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Nördlich der Tecklenburger Str. (Flurstück 232/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch) beginnend mit dem Flurstück 233/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch. Endpunkt: Flurstück 242/4, Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Verwaltungsausschuss, aufgrund § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetztes die obengenannte Gemeindestraße für den öffentlichen Straßenverkehr mit Wirkung vom 01.10.2018 zu widmen.
Sachverhalt: Im Rahmen der weiteren Erschließung des Gewerbegebietes Deichshausen (Aero-Mare), Bebauungsplan Nr. 1-26, soll die bereits vorhandene Verkehrsfläche (Erschließungsstraße) gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet werden.
Die Verkehrsfläche soll als Verlängerung der „Ernst-Pieper-Straße“ ebenfalls den Namen „Ernst-Pieper-Straße“ erhalten.
Folgende Verkehrsfläche innerhalb des Gewerbegebiets Deichshausen ist gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Ernst-Pieper-Straße (Verlängerung)
Bestehend aus den Flurstücken 233/1, 236/9, 236/7, 236/5, 238/5 und 242/6 der Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Nördlich der Tecklenburger Straße (Flurstück 232/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch) beginnend mit dem Flurstück 233/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Endpunkt: Flurstück 242/4, Flur 3, Gemarkung Altenesch
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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