Sitzung: 06.12.2018 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/522/17-1/18-2
Bürgermeisterin Neuke erläuterte den Sachverhalt. Der Finanz- und Planungsausschuss sprach dem VA die einstimmige Empfehlung aus, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zu beachten und entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Der Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-26 lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 15.10.2018 bis zum 16.11.2018 öffentlich aus. Es wurden im selbigen Zeitraum die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen können im Original im Fachbereich II oder in eingescannter Form unter nachfolgenden link
https://kombox.kdo.de/tausch/index.php/s/WaE6EcwnWzw3Crw
eingesehen werden.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind die seitens der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge beigefügt