Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeisterin Neuke erläuterte den Sachverhalt. Der Finanz- und Planungsausschuss sprach dem VA die einstimmige Empfehlung aus, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zu beachten und entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 


Der Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-26 lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 15.10.2018 bis zum 16.11.2018 öffentlich aus. Es wurden im selbigen Zeitraum die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können im Original im Fachbereich II oder in eingescannter Form unter nachfolgenden link

https://kombox.kdo.de/tausch/index.php/s/WaE6EcwnWzw3Crw

eingesehen werden.

 

Als Anlage zu dieser Vorlage sind die seitens der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge beigefügt