Die Aufnahme des Sanierungsgebietes „Eschhofsiedlung“ in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ erfolgte im Juli 2015. Als Bestandteil des Sanierungskonzeptes wird derzeitig ein quartiersbezogener Rahmenplan für das Sanierungsgebiet erarbeitet. Der Rahmenplan besteht aus Planunterlagen, der Kosten- und Finanzierungsübersicht und einem textlichen Teil. Dieser enthält Aussagen zur Gebietsabgrenzung und den wesentlichen Sanierungszielen.
Der Rahmenplan entwickelte sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und zielt auf die Sicherung und Verbesserung der Wohnumfeldqualität, der Grünstrukturen und der Aufenthaltsfunktionen im öffentlichen Raum ab.
Der Rahmenplan „Eschhofsiedlung“ definiert die Entwicklungsziele für das Quartier und nimmt den öffentlichen Raum und das geltende Planungsrecht in den Blick.
Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans wurde auf den baulichen Missstand der Eschhofstraße 10 bis 13 sowie der Ochtumstraße 1 verwiesen. Hier wird ein Abbruch der Gebäude und eine Neuordnung des Quartiers (Kleinquartier Nord, 2 Varianten) gefordert. Nach Abwägung der wirtschaftlichen Aspekte einer Modernisierung und den Perspektiven einer Vermarktung wurde festgestellt, dass die Gebäude nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll nicht saniert vermietet werden können. Vor allem im Interesse der Sanierungsziele (neue Wohnformen und Bauweisen sowie die Erhöhung der sozialen Mischung der Bewohner) sollen die Gebäude abgebrochen und die gesamte Fläche neu geordnet und wieder bebaut werden.
Zielsetzung ist eine Mischung von barrierearmen Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen im Verhältnis von mindestens 30% zu 70% und höchstens 50% zu 50%. Es wurden mehrere Planungsvarianten durch die Niedersächsische Landgesellschaft erarbeitet. Als barrierearm ist mindestens ein Fahrstuhl für die Obergeschosse vorzuhalten sowie die Vermeidung von Türschwellen und die Einhaltung von Türbreiten mit mindestens 90 cm im Gebäude und den Wohnungen vorzusehen.
Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 06. Dezember 2018 empfohlen, die Planungsvarianten dem Investor vorzulegen und die Zielsetzungen in einem Ordnungsmaßnahmenvertrag abzusichern.
Der Rat beschloss einstimmig, dass die entwickelten Planungsvarianten dem Investor vorgestellt werden. Es soll eine Mischung von barrierearmen Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen im Verhältnis von 30% zu 70% und höchstens 50% zu 50% angestrebt werden. Als barrierearm ist mindestens ein Fahrstuhl für die Obergeschosse vorzuhalten sowie die Vermeidung von Türschwellen und die Einhaltung von Türbreiten mit mindestens 90 cm im Gebäude und den Wohnungen vorzusehen.
Die Planungsunterlagen dienen als vorgezogene Festlegung zum Rahmenplan für die Entwicklung des Bereiches.
Die Gemeinde wird beauftragt, mit einem zukünftigen Investor einen Ordnungsmaßnahmenvertrag abzuschließen, in dem die Zielsetzung abgesichert wird.
Sachverhalt: Im Jahr 2014 hat die Gemeinde Lemwerder die
Aufnahme des Wohngebietes „Eschhofsiedlung beantragt. Die Aufnahme des
Sanierungsgebietes „Eschhofsiedlung“ in das Städtebauförderprogramm „Soziale
Stadt“ erfolgte im Juli 2015. Als Bestandteil des Sanierungskonzeptes wird
derzeitig ein quartiersbezogener Rahmenplan für das Sanierungsgebiet
erarbeitet. Der Rahmenplan besteht aus Planunterlagen, der Kosten- und Finanzierungsübersicht
und einem textlichen Teil. Dieser enthält Aussagen zur Gebietsabgrenzung und
den wesentlichen Sanierungszielen.
Der Rahmenplan entwickelte sich aus den vorbereitenden Untersuchungen
und zielt auf die Sicherung und Verbesserung der Wohnumfeldqualität, der
Grünstrukturen und der Aufenthaltsfunktionen im öffentlichen Raum ab.
Der Rahmenplan „Eschhofsiedlung“ definiert die Entwicklungsziele für das
Quartier und nimmt den öffentlichen Raum und das geltende Planungsrecht in den
Blick.
Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans wurde auf den baulichen Missstand
der Eschhofsstraße 10-13 sowie der Ochtumstraße 1 verwiesen. Hier wird ein
Abbruch der Gebäude und eine Neuordnung des Quartiers (Kleinquartier Nord,
siehe 2 Varianten) gefordert. Nach Abwägung der wirtschaftlichen Aspekte einer
Modernisierung und den Perspektiven einer Vermarktung wurde festgestellt, dass
die Gebäude nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll nicht saniert vermietet
werden können. Vor allem im Interesse der Sanierungsziele (neue Wohnformen und
Bauweisen sowie die Erhöhung der sozialen Mischung der Bewohner) sollen die
Gebäude abgebrochen und die gesamte Fläche neu geordnet und wieder bebaut
werden.
Zielsetzung ist eine Mischung von barrierefreien Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen im Verhältnis von mindestens 30% zu 70% und höchstens 50% zu 50%. Es wurden mehrere Planungsvarianten durch die Niedersächsische Landgesellschaft erarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |