Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Lemwerder am 16. November 2018 hat sich der bisherige Ortsbrandmeister Lars Prößler wieder zur Wahl gestellt.

Gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG ist als Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

Als Ortsbrandmeister wurde am 16. November 2018 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Lemwerder der bisherige Ortsbrandmeister Herr Lars Prößler vorgeschlagen.

Der anwesende stellvertretende Kreisbrandmeister Ralf Hoyer wurde angehört und hat die Wahl des Ortsbrandmeisters bestätigt.

Der Ortsbrandmeister ist gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

Der Feuerwehrausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 22. November 2018 empfohlen, Herrn Prößler für weitere 6 Jahre zum Ortsbrandmeister zu ernennen.

Der Rat beschloss einstimmig, Herrn Lars Prößler zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lemwerder unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 05. Januar 2019 bis zum 04. Januar 2025 zu ernennen.

 


Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Lemwerder am 16. November 2018 hat sich der bisherige Ortsbrandmeister Lars Prößler wieder zur Wahl gestellt.

Gemäß § 20 (6) NBrandSchG ist als Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als Ortsbrandmeister wurde am 16. November 2018 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Lemwerder der bisherige Ortsbrandmeister Herr Lars Prößler vorgeschlagen.

 

Der anwesende stellvertretende Kreisbrandmeister Ralf Hoyer wurde angehört und hat die Wahl des Ortsbrandmeisters bestätigt.

 

Der Ortsbrandmeister ist, gem. § 20 (4) Satz 1 NBrandSchG, § 5 BeamtStG, § 6 NBG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

-

Enthaltung:

-