Bürgermeisterin Neuke erläuterte die Sitzungsvorlage zum Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB. Es ergab sich eine Nachfrage von Ratsherr Schöne zum § 4 Abs. 2 des Vertrags und wie die mögliche verkehrliche Umsetzung der Parkplätze erfolgen soll. Frau Neuke sagte, dass es sich hier um Optionsflächen handeln würde, bei denen man sich offenhalten möchte, ob diese nach Abstimmung mit der AWO im lfd. Betrieb hergestellt werden. Weitere Nachfragen ergaben sich nicht.

Der Ausschuss empfahl einstimmig dem VA, den Durchführungsvertrag mit dem AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V., Elisabeth-Frerichs-Haus, Klingenbergstraße 73, 26133 Oldenburg, zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen.

 


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat am 20.09.2018 die Aufstellung der ersten Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB beschlossen. Wesentlicher Teil eines derartigen Planes ist der Durchführungsvertrag. In diesem Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. aus Oldenburg, zur Durchführung des Vorhabens.

 

Durch den mit der Gemeinde geschlossenen städtebaulichen Vertrag hatte sich der Vorhabenträger verpflichtet die Planungskosten für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu tragen.

 

Das Vorhaben ist in dem Vorhaben- und Erschließungsplan bestimmt. Gegenstand des Bauvorhabens ist die Erweiterung des bestehenden Altenwohnzentrums um 14 Einzelzim-mer, zusätzlich soll im Erdgeschoss eine Tagepflege neu eingerichtet sowie zwei Senioren-wohnungen erstellt werden. Dabei wird die Anzahl der Pflegeplätze, die nach dem geltenden Pflegeschlüssel in der bestehenden Einrichtung besteht, nicht erhöht, sondern es sollen durch zusätzliche weitere Einbettzimmer und die Umwandlung von Zwei- zu Einbettzimmern die Wohnbedingungen verbessert werden.

Laut Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein zweigeschossiges Gebäude vorgesehen, welches direkt an das Bestandsgebäude anschließt. Im Erdgeschoss sollen Räumlichkeiten für die Tagespflege sowie Wohnbereiche entstehen. Im Obergeschoss sind 14 Einzelzimmer für das betreute Wohnen vorgesehen. Der Neubau wird durch einen Übergang baulich mit dem Bestandsgebäude verbunden.

Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs sind Stellplätze für PKW geplant, die durch Anpflanzungen (z.B. Hecken) optisch aufgewertet werden sollen. Die Stellplätze werden zeichnerisch entsprechend festgesetzt.

In dem Bereich, in dem der Neubau geplant ist, befindet sich derzeit das Regenrückhalte-becken, umgeben von Grünanlagen. Dieses wird verlagert und ist nun östlich des Neubaus vorgesehen. Um den Verlust der Grünanlagen auszugleichen, wird das neue Regenrück-haltebecken wieder durch Grünflächen eingefasst. Auch dies wird durch entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich abgesichert.

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrages wurde dem Vorhabenträger zur Unterzeichnung vorgelegt und ist vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beschließen. Sollten sich im Entwurf redaktionelle oder geringfügige inhaltliche Änderungen bzw. Anpassungen ergeben, wird dies dem zuständigen Gremium berichtet werden. Der Entwurf des Durchführungsvertrages vom 21.01.2019, sowie die Vertragsanlagen 1 bis 4 sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die Anlage 5 wird für die interne Verwendung durch die AWO nachgereicht.

 

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertigstellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
  • Stellplatzsicherung (vgl. § 4)
  • Haftungsausschluss der Gemeinde (vgl. § 6)
  • Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 7)
  • Kostentragung (vgl. § 8)

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0