Sitzung: 31.01.2019 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/083/2018/19-1
Bürgermeisterin Neuke erläuterte die Sitzungsvorlage zum Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB. Es ergab sich eine Nachfrage von Ratsherr Schöne zum § 4 Abs. 2 des Vertrags und wie die mögliche verkehrliche Umsetzung der Parkplätze erfolgen soll. Frau Neuke sagte, dass es sich hier um Optionsflächen handeln würde, bei denen man sich offenhalten möchte, ob diese nach Abstimmung mit der AWO im lfd. Betrieb hergestellt werden. Weitere Nachfragen ergaben sich nicht.
Der Ausschuss empfahl einstimmig dem VA, den Durchführungsvertrag mit dem AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V., Elisabeth-Frerichs-Haus, Klingenbergstraße 73, 26133 Oldenburg, zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat am
20.09.2018 die Aufstellung der ersten Änderung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB beschlossen. Wesentlicher Teil eines derartigen
Planes ist der Durchführungsvertrag. In diesem Durchführungsvertrag
verpflichtet sich der Vorhabenträger, AWO Bezirksverband Weser-Ems e.V. aus
Oldenburg, zur Durchführung des Vorhabens.
Durch den mit der Gemeinde geschlossenen städtebaulichen
Vertrag hatte sich der Vorhabenträger verpflichtet die Planungskosten für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu tragen.
Das Vorhaben ist in dem Vorhaben- und Erschließungsplan
bestimmt. Gegenstand des Bauvorhabens ist die Erweiterung des bestehenden
Altenwohnzentrums um 14 Einzelzim-mer, zusätzlich soll im Erdgeschoss eine
Tagepflege neu eingerichtet sowie zwei Senioren-wohnungen erstellt werden.
Dabei wird die Anzahl der Pflegeplätze, die nach dem geltenden Pflegeschlüssel
in der bestehenden Einrichtung besteht, nicht erhöht, sondern es sollen durch
zusätzliche weitere Einbettzimmer und die Umwandlung von Zwei- zu
Einbettzimmern die Wohnbedingungen verbessert werden.
Laut Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein
zweigeschossiges Gebäude vorgesehen, welches direkt an das Bestandsgebäude
anschließt. Im Erdgeschoss sollen Räumlichkeiten für die Tagespflege sowie
Wohnbereiche entstehen. Im Obergeschoss sind 14 Einzelzimmer für das betreute
Wohnen vorgesehen. Der Neubau wird durch einen Übergang baulich mit dem
Bestandsgebäude verbunden.
Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs sind Stellplätze
für PKW geplant, die durch Anpflanzungen (z.B. Hecken) optisch aufgewertet
werden sollen. Die Stellplätze werden zeichnerisch entsprechend festgesetzt.
In dem Bereich, in dem der Neubau geplant ist, befindet
sich derzeit das Regenrückhalte-becken, umgeben von Grünanlagen. Dieses wird
verlagert und ist nun östlich des Neubaus vorgesehen. Um den Verlust der
Grünanlagen auszugleichen, wird das neue Regenrück-haltebecken wieder durch
Grünflächen eingefasst. Auch dies wird durch entsprechende Festsetzungen
planungsrechtlich abgesichert.
Der
Entwurf des Durchführungsvertrages wurde dem Vorhabenträger zur Unterzeichnung
vorgelegt und ist vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zu beschließen. Sollten sich im Entwurf redaktionelle oder
geringfügige inhaltliche Änderungen bzw. Anpassungen ergeben, wird dies dem
zuständigen Gremium berichtet werden. Der Entwurf des Durchführungsvertrages
vom 21.01.2019, sowie die Vertragsanlagen 1 bis 4 sind als Anlage der
Beschlussvorlage beigefügt. Die Anlage 5 wird für die interne Verwendung durch
die AWO nachgereicht.
Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:
- Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertigstellung des Vorhabens (vgl. § 4 des Vertrages)
- Stellplatzsicherung (vgl. § 4)
- Haftungsausschluss der Gemeinde (vgl. § 6)
- Wechsel des Vorhabenträgers (vgl. § 7)
- Kostentragung (vgl. § 8)
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |