Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2019 beschlossen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß der erläuterten Abwägungsvorschläge zu entscheiden und die beschriebenen redaktionellen Änderungen in den Entwurfsunterlagen aufzunehmen.

Weiterhin haben der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss in ihren Sitzungen am 31. Januar 2019 empfohlen, den vorgelegten Entwurf der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1-28 „Seniorenwohnanlage Edenbütteler Teiche“, zu beschließen.

 


Der VA hat nach Vorberatung durch den Finanz- und Planungsausschuss am 31.01.2019 für den vorgelegten Entwurf der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1-28 „Seniorenwohnanlage Edenbütteler Teiche, den Abwägungsbeschluss gefasst und dem Rat die Empfehlung zum Satzungsbeschluss ausgesprochen.

Die einzelnen Stellungnahmen, das Abwägungsergebnis und die aktualisierten Planunterlagen können unter nachfolgenden link eingesehen werden.

 

https://kombox.kdo.de/tausch/index.php/s/B9TngmgSpqcr2nX

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1-28, „Seniorenwohnanlage Edenbütteler Teiche“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 

Enthaltung: