Beschluss: zurückgestellt

Fachdienstleiter Paack erläuterte die Sitzungsvorlage. Er stellte als Grundlage für die angestellten Gutachten nochmals kurz das geplante Einzelhandelsvorhaben der Raiffeisen-Warengenossenschaft vor. Weiterhin ging er zwecks Verständnis auf das „Regionale Zentren- und Einzelhandelskonzept der Region Bremen (RZEHK)“ ein, welches den Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) der Gemeinde Lemwerder, den Ergänzungsbereich und die Zuordnung zur regionalen Sortimentsliste ausweist.

Anschließend wurden die Gutachten zur „Atypik“ und der Entwurf „Sortimentsliste für Lemwerder“ vorgestellt.

Es ergaben sich verschiedene Nachfragen, die entsprechend beantwortet wurden.

 

Abschließend sagte er, dass nach Prüfung durch die zuständige untere Landesplanungsbehörde (Landkreis Wesermarsch) das geplante Vorhaben als atypisches Vorhaben gemäß § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO eingeordnet worden ist und die Grundsätze der Raumordnung nicht negativ berührt werden. Selbiges Ergebnis wurde im A-Typik-Gutachten bestätigt. Nach Prüfung des Moderationsausschusses des Kommunalverbunds wird angenommen, dass im Rahmen der durchgeführten Prüfung und Bewertung des IMAGE-Moderationsverfahrens keine Moderationsgespräche durchgeführt werden müssen.

 

Es wird jedoch angeregt, dass in der Bauleitplanung und in der Baugenehmigung die Zulässigkeit des Vorhabens an den Betrieb des Raiffeisen-Landhandels zu binden und zu diesem Zwecke das Gutachten zur „Sortimentsliste für Lemwerder“ zwecks Ausweisung von „Solitärstandorten“ vom Verwaltungsausschuss als zukünftige Handlungsgrundlage für die Bauleitplanung der Gemeinde zu beschließen sei.

 

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und verschob eine entsprechende Beschlussfassung.