Beschluss: zurück in die Fraktionen

Ratsfrau Rosenow stellt den Antrag vor und veranschaulicht anhand eines Flyers, was die Gemeinde von einem Landschaftsplan hat. Bürgermeisterin Neuke informiert den Ausschuss, dass kein rechtliches Grunderfordernis für die Aufstellung eines Landschaftsplanes vorliegt. Laut Ratsherrn Wohlers wäre es gemäß dem Baugesetzbuch rechtswidrig gewesen, dass der alte Plan bei der Bauleitplanung nicht herangezogen wurde. Allgemein wurde der Plan seit 1994 nicht angewendet. Diese Auffassung wurde bei seinen bisherigen Einwänden von den Fachplanern nicht geteilt.

 

Bürgermeisterin Neuke schlägt vor, den Punkt 4 nach einer groben Kostenermittlung zurück in die Fraktion zu geben. Ratsfrau Rosenow informiert den Ausschuss, dass der Landschaftsplan ausführlicher wäre als der Landschaftsrahmenplan, sie sich jedoch ergänzen würden. Ratsherr Schöne beantragt eine Abstimmung vorbehaltlich einer Finanzierung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

2

Enthaltung:

1