Herr Meier und Herr Gallasch erläuterten im Namen der Wohnungsbau Wesermarsch, was bisher im Rahmen der der vorbereitenden Änderungen zum Bebauungsplan geschehen sei. Die wünschenswerten Änderungen des Bebauungsplanes wurden der Politik am 19.06.2014 im Finanz- und Planungsausschuss und den direkten Anliegern in einer Anliegerversammlung am 30.07.2014 vorgestellt. Hieraus ergaben sich diverse Änderungswünsche der anwesenden Anlieger, die seitens der Wohnungsbau weitestgehend mit berücksichtigt wurden.

Alle anwesenden Fraktionen des Ausschusses merkten an, dass man sich während der Anliegerversammlung darauf verständigt hätte, dass die Firsthöhe in den von den Änderung betroffenen Baugrundstücken auf eine Höhe von 7,50 m bis 8,50 m ausgesprochen wurde. Jetzt wird jedoch wieder eine Firsthöhe von 9,50 m zur Diskussion gestellt. Das Thema der möglichen Bebauung der Grundstücke mit Reihenhäusern wurde auch als kritisch angesehen. Zur Nachfrage, wie lang mögliche Reihenhäuser werden könnten, wurde von Herrn Meier eine maximale Länge von 28 m und 4 Wohneinheit pro Reihenhaus genannt. Zusätzlich wurde festgehalten, dass es nur 2 Vollgeschosse geben und keine Dachterrassen darüber geben sollte.

 

Die Sitzung wurde kurz (19:07 Uhr bis 19:24 Uhr) für eine Einwohnerfragestunde unterbrochen. Es ergaben sich einige Wortmeldungen, zu denen Herr Meier und Herr Gallasch ihre Stellungen bezogen.

 

Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde wurde die Sitzung fortgesetzt. Der Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, dass das Thema nochmals zur Entscheidungsfindung an die Fraktionen abgegeben werden soll.