Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Satzung der Gemeinde Lemwerder über den Ablösungsvertrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösungssatzung) ist im Jahr 1989 in Kraft getreten. Seitdem ist die Ablösesatzung nicht verändert oder angepasst worden.

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 20. Juni 2019 wurde über eine Anpassung der Satzung beraten. Dabei wurde vorgeschlagen, die bestehende Ablösesatzung aufzuheben und entsprechend § 47 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) eine Entscheidung nach Einzelfall zu beschließen. Der Ausschuss befürwortete den Vorschlag.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2019 empfohlen, die Ablösesatzung aufzuheben.

Nach Bekanntgabe, dass die Satzung aufgehoben wird, tritt die Aufhebung in Kraft.

Der Rat beschloss einstimmig, die Satzung der Gemeinde Lemwerder über den Ablösungsvertrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösungssatzung) aufzuheben.

 


Sachverhalt:

Aufgrund des Antrags der FDP-Fraktion vom 27.05.2019 wurde am 20.06.2019 über die bestehende Ablösesatzung vom 18.05.1989 beraten. Der Finanz- und Planungsausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, die Verwaltung mit der Aufhebung der Ablösesatzung zu beauftragen.

 

Entwurf:

Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Ablösungsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) in der Gemeinde Lemwerder

Auf Grund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert Artikel 2 des Gesetzes vom 02.03.2017 (Nds. GVBl. S. 48) und § 47 Abs. 5 und 6 des Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. S. 46) hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am XX.XX.2019 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Aufhebung einer Satzung

Die Satzung über den Ablösungsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösesatzung) in der Gemeinde Lemwerder vom 18.05.1989 wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum XX.XX.2019 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 -

Enthaltung:

 -