Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-21 nebst Begründung, sowie die Gutachten „Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung eines Raiffeisen-Marktes in Lemwerder (Einordnung gem. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Fokus Satz 4)“ und „Zentraler Versorgungsbereich Lemwerder, Solitärstandorte, Sortimentsliste für Lemwerder“, vom 29.07.2019 bis zum 29.08.2019 öffentlich ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 19. September 2019 empfohlen, die Änderungssatzung zu beschließen.

Der Rat beschloss einstimmig gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB, die zweite Änderung des Bebauungsplan Nr. 1-21, „Gewerbegebiet Bahnhof Altenesch“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung sowie der Gutachten „Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung eines Raiffeisen-Marktes in Lemwerder (Einordnung gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, Fokus Satz 4)“ und „Zentraler Versorgungsbereich Lemwerder, Solitärstandorte, Sortimentsliste für Lemwerder“.

 


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat der Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-21 nebst Begründung, sowie die Gutachten „Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung eines Raiffeisen-Marktes in Lemwerder (Einordnung gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, Fokus Satz 4)“ und „Zentraler Versorgungsbereich Lemwerder, Solitärstandorte, Sortimentsliste für Lemwerder“ vom 29.07.2019 bis zum 29.08.2019 öffentlich ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 -

Enthaltung:

 -