Bürgermeisterin Neuke erläutert die Beschlussvorlage. Sie weist besonders auf die Stellungnahme der IHK und des Kommunalverbundes hin. Dazu wurde ergänzend auch eine weitere Ausarbeitung des begleitenden Büros „Stadt und Handel“ den Abwägungsvorschlägen beigefügt.

Im Kern konzentriert sich die Stellungnahme um die Absicherung der sogenannten „zentrenrelevanten Sortimente“ im Verfahren.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Wohlers zeigte BGMin Neuke die im Plan enthaltene prozentuale Begrenzung einzelner Sortimentsgruppen bezogen auf die Verkaufsfläche. Zusammen mit den ergänzenden Gutachten und Beschlüssen ist dieses Thema aus Sicht der Verwaltung ausreichend bestimmt dargestellt. BGMin Neuke erkläre weiter, dass diese Punkte im Vorfeld auch intensiv mit dem Kommunalverbund und der IHK abgestimmt waren und teilweise auf deren Anregung vorweg ergänzt worden. Gerade deswegen ist der hier vorliegende Stellungnahme schwer nachvollziehbar.

Verwaltungsseitig sind Abwägungsvorschläge für alle Stellungnahmen vorbereitet.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zu beachten und diese entsprechend der erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 


Der Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-21 mit Begründung, sowie die Gutachten „Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung eines Raiffeisen-Marktes in Lemwer-der (Einordnung gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, Fokus Satz 4)“ und „Zentraler Versorgungsbe-reich Lemwerder, Solitärstandorte, Sortimentsliste für Lemwerder“, lagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 29.07.2019 bis zum 29.08.2019 öffentlich aus. Es wurden im selbigen Zeitraum die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können im Original im Fachbereich II eingesehen werden.

 

Es wurde von Seiten der oldenburgischen IHK eine Verlängerung zur Abgabe der Stellung-nahme bis zum 02.09.2019 erbeten. Die Stellungnahme der IHK ist am 02.09.2019 bei der Gemeinde eingegangen. Im Speziellen wurde seitens der IHK zur Umsetzung der Gutachten (Atypik und Sortimenstliste) und Einarbeitung in die Bauleitplanung entsprechend Stellung genommen. Das beauftragte Büro Stadt + Handel wurde daher seitens der Verwaltung zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Einwendungen der IHK und des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen aufgefordert. Diese liegt noch nicht vor, wird aber als Erweiterung zu den Abwägungsvorschlägen nachgereicht.

 

Als Anlage zu dieser Vorlage sind die seitens der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvor-schläge beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

 -

Enthaltung:

 -