Im Zuge der Bestrebungen ältere Satzungen der Gemeinde Lemwerder an die aktuelle Rechtslage anzupassen und generell zu erneuern, wurden verwaltungsseitig die Entwürfe einer Neufassung der Straßenreinigungssatzung nebst dazugehöriger Verordnung eingebracht.

Es wurden maßgeblich Veränderungen vorgenommen, um der Rechtsprechung der letzten Jahre gerecht zu werden.

Im Einzelnen gibt es Konkretisierungen der Zeiten (Werktag, Sonn- und Feiertag) zur Durchführung des Winterdienstes. Zudem gibt es Vorschläge zu Änderungen beim Straßenverzeichnis in Bezug auf Straßen bzw. bei der Beschreibung der Örtlichkeiten.

Die bisherige Verordnung endet mit Zeitablauf zum 31.12.2019. Eine neue Verordnung muss daher bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 Inkrafttreten. Sie hat gemäß § 61 Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren.

Die Änderungen der Satzung sowie der Verordnung wurde den Fraktionen im Vorfeld vorgestellt und mit den Fraktionen entsprechend beraten.

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 14. November 2019 empfohlen, den vorliegenden Entwurf der Satzung nebst Verordnung zu beschließen.

Der Rat beschloss einstimmig die Entwürfe der Neufassung der Straßenreinigungssatzung und die dazugehörige Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung mit Inkrafttreten zum 01.01.2020.

Zur Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung (Straßenverzeichnis) soll im ersten Halbjahr 2020 eine intensive Beratung mit anschließender Neufassung erfolgen.

 


Sachverhalt: Im Zuge der Bestrebungen, ältere Satzungen der Gemeinde Lemwerder an die aktuelle Rechtslage anzupassen und generell zu erneuern, werden verwaltungsseitig die anliegenden Entwürfe einer Neufassung der Straßenreinigungssatzung nebst dazugehöriger Verordnung eingebracht.
Es wurden maßgeblich Veränderungen vorgenommen, um der Rechtsprechung der letzten Jahre gerecht zu werden.

 

Im Einzelnen gibt es Konkretisierungen der Zeiten (Werktag, Sonn- und Feiertag) zur Durchführung des Winterdienstes. Zudem gibt es Vorschläge zu Änderungen beim Straßenverzeichnis in Bezug auf Straßen bzw. bei der Beschreibung der Örtlichkeiten.

 

Die bisherige Verordnung endet mit Zeitablauf zum 31.12.2019. Eine neue Verordnung muss daher bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 Inkrafttreten. Sie hat gemäß § 61 Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren.

 

Als Anlage zur Sitzungsvorlage sind eine Gegenüberstellung der aktuellen Satzung bzw. Verordnung und die Entwürfe der jeweiligen Neufassungen beigefügt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 0

Enthaltung:

 0