Die aktuelle Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder wurde vom Rat erstmalig am 17.12.2009 beschlossen und am 31.03.2011 letztmalig geändert. Die Verordnung wird mit Zeitablauf am 31.12.2019 außer Kraft treten.

Nach 9 Jahren Erfahrung mit der Verordnung zeigt sich, dass einige geringfügige Veränderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen und sonstigen Konkretisierungen bzw. Ergänzungen notwendig sind.

Die bisherige Verordnung endet mit Fristablauf zum 31.12.2019. Eine neue Verordnung muss bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 Inkrafttreten und hat gemäß § 61 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren.

Mit Vertretern der Fraktionen wurden Ergänzungen und Veränderungen der Verordnung vorab abgestimmt.

Der Finanz- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 über die Änderung der Verordnung intensiv beraten. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 empfohlen, die Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder, wie im Fachausschuss beraten, zu beschließen.

Ergänzend teilte Bürgermeisterin Neuke mit, dass es zu der Regelung in § 5 „Reinigen von Fahrzeugen“, Absatz 1, zwischen den Begriffen „Reinigen“ und „Waschen“ keine Unterscheidung gibt. „Waschen“ ist ein Synonym für „Reinigen“. Im Absatz 2 wird das Verbot der Einleitung von Waschwässern auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes konkretisiert.

Der Rat beschloss einstimmig die Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder mit Inkrafttreten am 01.01.2020.

 


Sachverhalt: Die aktuelle Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder, welche vom Rat erstmalig am 17.12.2009 beschlossen und am 31.03.2011 letztmalig geändert wurde, wird mit Zeitablauf am 31.12.2019 außer Kraft treten.

 

Nach 9 Jahren Erfahrung mit der Verordnung zeigt sich, dass einige geringfügige Veränderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen und sonstigen Konkretisierungen bzw. Ergänzungen notwendig sind.

 

Die bisherige Verordnung endet mit Fristablauf zum 31.12.2019. Eine neue Verordnung muss bei Beschlussfassung zum 01.01.2020 Inkrafttreten und hätte gemäß § 61 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren.

 

Als Anlage zur Sitzungsvorlage ist eine Gegenüberstellung der bisherigen Verordnung und des Entwurf einer Neufassung der Verordnung beigefügt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die erarbeitete Neufassung der Verordnung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 0

Enthaltung:

 0