Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Fachbereichsleiter Kwiske stellt dem Ausschuss die Vorlage – Städtebauförderung Eschhofsiedlung – Zielbeschluss Teilfläche Eschhofstraße vor.

 

Da die Zusammenlegung von Wohnungen durch die Änderung der Modernisierungsrichtlinie durch andere Maßnahmen gefördert werden soll und der Bedarf an barrierearmen Wohnraum im Gebiet immer stärker wird, empfiehlt die Verwaltung eine Abweichung vom Rahmenplan und eine Konkretisierung in einem abweichenden Zielbeschluss.

 

Aktuell plant ein Investor den Kauf der Flurstücke 504, 505 und 506 der Flur 1, Gemarkung Altenesch. Die Grundstücke sind mit den Gebäuden Eschhofstraße 15 – 17 bebaut.

 

Nach einer kurzen Beratung empfiehlt der Ausschuss, mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für die Flächen Eschhofstraße 15 – 17 als Zielsetzung, dass der Bau von Mietwohnungen vorgegeben wird. Diese müssen, entsprechend des Ratsbeschlusses vom 13.12.2018, mindestens barrierearm sein.

Die Gemeinde wird beauftragt, einen Ordnungsmaßnahmenvertrag abzuschließen, in dem die Zielsetzung abgesichert wird.

 

Im Hinblick auf die Vergaben zur Umfeldgestaltung wird die Verwaltung beauftragt bis zum Ratsbeschluss die Formulierungen zu verschärfen. Insbesondere die Versiegelung von Grünflächen und neue Anpflanzungen sind besser zu beschreiben.

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 

Enthaltung:

1