Im Zusammenhang mit der Beratung des Rahmenplanes wurde
vorgeschlagen, den Ausbau bzw. die Modernisierung von Wohnraum für Familien mit
einem erhöhten Fördersatz attraktiver zu gestalten. Die Ziele der Sanierung
schließen eine gelungene Durchmischung des Gebietes ein. Die überwiegende
Anzahl der Wohnungen ist mit einer Größe von ca. 55 m² und der Aufteilung von 3
Zimmern/Küche/Bad für Familien nach heutigen Wohnansprüchen nur bedingt
geeignet. Die Zusammenlegung von Wohneinheiten, mit dem Ziel der Schaffung von
Wohnungen mit mindestens 4 Zimmern/Küche/Bad, ist zur Zielerreichung
wünschenswert. Um dem erhöhten Aufwand der Eigentümer bei einer solchen Planung
Rechnung zu tragen und dieses Angebot attraktiver zu gestalten, wurde
empfohlen, einen erhöhten Fördersatz als Anreiz vorzusehen. Dazu ist eine
Änderung der Modernisierungsrichtlinie notwendig.
Daher wird vorgeschlagen, die Ziffer 3 der Modernisierungsrichtlinie (in der Fassung der 2. Änderung) zu ergänzen. Im Anschluss an die Festlegung des Fördersatzes von 35 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten ist folgender Satz einzufügen:
„Für Maßnahmen in Bestandsgebäuden, die zur Schaffung von Wohnraum für junge Familien beitragen, beträgt der Fördersatz 40 %. Hierfür sollen Wohnungen zusammengelegt werden, sodass mindestens 4 Zimmer/Küche/Bad nutzbar sind.“
Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 23.01.2020 empfohlen, die 3. Änderung der Modernisierungsrichtlinie zu beschließen
Der Rat beschloss einstimmig im Rahmen der 3. Änderung der Modernisierungsrichtlinie die Ziffer 3 um folgende Formulierung zu ergänzen:
„Für Maßnahmen in Bestandsgebäuden, die zur Schaffung von Wohnraum für junge Familien beitragen, beträgt der Fördersatz 40 %. Hierfür sollen Wohnungen zusammengelegt werden, sodass mindestens 4 Zimmer/Küche/Bad nutzbar sind.“
Im Zusammenhang mit der Beratung des Rahmenplanes wurde vorgeschlagen, den Ausbau bzw. die Modernisierung von Wohnraum für Familien mit einem erhöhten Fördersatz attraktiver zu gestalten. Die Ziele der Sanierung schließen eine gelungene Durchmischung des Gebietes ein. Die überwiegende Anzahl der Wohnungen ist mit einer Größe von ca. 55 m² und der Aufteilung von 3 Zimmern/Küche/Bad für Familien nach heutigen Wohnansprüchen nur bedingt geeignet. Die Zusammenlegung von Wohneinheiten, mit dem Ziel der Schaffung von Wohnungen mit mindestens 4 Zimmern/Küche/Bad, ist zur Zielerreichung wünschenswert. Um dem erhöhten Aufwand der Eigentümer bei einer solchen Planung Rechnung zu tragen und dieses Angebot attraktiver zu gestalten, wurde empfohlen, einen erhöhten Fördersatz als Anreiz vorzusehen. Dazu ist eine Änderung der Modernisierungsrichtlinie notwendig.
Daher wird vorgeschlagen, die Ziffer 3 der Modernisierungsrichtlinie (in der Fassung der 2. Änderung) zu ergänzen. Im Anschluss an die Festlegung des Fördersatzes von 35 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten ist folgender Satz einzufügen:
„Für Maßnahmen in Bestandsgebäuden, die zur Schaffung von Wohnraum für junge Familien beitragen, beträgt der Fördersatz 40 %. Hierfür sollen Wohnungen zusammengelegt werden, so dass mindestens 4 Zimmer/Küche/Bad nutzbar sind.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |