Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in
Niedersachsen ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Durch die Umstellung wurde
in der kommunalen Finanzwirtschaft das bisherige kameralistische
Buchhaltungssystem durch ein System der doppelten Buchführung ersetzt. Die
Kommunen konnten innerhalb einer Übergangszeit bis zum 01.01.2012 bestimmen,
wann sie auf das doppische System umstellen wollen.
Am 15.12.2005 beschloss der Rat der Gemeinde Lemwerder die bis zum 31. Dezember gültigen haushaltsrechtlichen Vorschriften bis zum Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2011 anzuwenden.
Seit dem 01.01.2012 wendet die Gemeinde Lemwerder das Neue Kommunale Rechnungswesen an und bucht seither doppisch.
Aufgrund von personellen Veränderungen innerhalb der Kämmerei und Anlagenbuchhaltung kam es immer wieder zu Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012.
Diese musste nach den Regeln der kommunalen Doppik geltenden Vorschriften zur Inventur, zum Inventar, zu Ansatz und Bewertung des Vermögens, der Schulden und der Bilanz aufgestellt werden. Da in der kameralistischen Buchführung das Vermögen wie Grundstücke und Straßen, aber auch Beteiligungen und Sonderposten bisher nicht erfasst hatte, war eine Bewertung gemäß der Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung notwendig.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder wurde erstmals im 06/2017 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich bis Dezember 2019 verschiedene notwendige Änderungen, welche bis Februar 2020 alle Berücksichtigung fanden. Einzelheiten dazu sind der Stellungnahme der Bürgermeisterin zu entnehmen.
Das RPA bestätigte im März 2020, dass die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder zum 01.01.2012 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt.
Die geprüfte Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Gemeinde Lemwerder beschlossen werden.
Der Rat beschloss einstimmig die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder zum 01.01.2012 mit einer Bilanzsumme von 44.583.837,68 Euro.
Sachverhalt: Das
Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen ist am 01.01.2012
in Kraft getreten. Durch die Umstellung wurde in der kommunalen
Finanzwirtschaft das bisherige kameralistische Buchhaltungssystem durch ein
System der doppelten Buchführung ersetzt. Die Kommunen konnten innerhalb einer
Übergangszeit bis zum 01.01.2012 bestimmen, wann sie auf das doppische System
umstellen wollen.
Am 15.12.2005 beschloss der Rat der Gemeinde Lemwerder die bis zum 31. Dezember
gültigen haushaltsrechtlichen Vorschriften bis zum Ende der Übergangszeit am
31. Dezember 2011 abzuwenden.
Seit dem 01.01.2012 wendet die Gemeinde Lemwerder das Neue Kommunale
Rechnungswesen an und bucht seither doppisch.
Aufgrund von personellen Veränderungen innerhalb der Kämmerei und
Anlagenbuchhaltung kam es immer wieder zu Verzögerungen bei der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012.
Diese musste nach den Regeln der kommunalen Doppik geltenden
Vorschriften zur Inventur, zum Inventar, zu Ansatz und Bewertung des Vermögens,
der Schulden und der Bilanz aufgestellt werden. Da in der kameralistischen
Buchführung das Vermögen wie Grundstücke und Straßen, aber auch Beteiligungen
und Sonderposten bisher nicht erfasst hatte, war eine Bewertung gemäß der
Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung notwendig.
Die
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder wurde erstmals im 06/2017 dem
Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung ergaben
sich bis Dezember 2019 verschiedene notwendige Änderungen, welche bis Februar
2020 alle Berücksichtigung fanden. Einzelheiten dazu sind der Stellungnahme der
Bürgermeisterin zu entnehmen.
Das RPA
bestätigte im März 2020, dass die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder
zum 01.01.2007 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften
entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und
Schuldenlage der Gemeinde vermittelt.
Die geprüfte Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des
Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Gemeinde
Lemwerder beschlossen werden.
Im Anhang dieser Vorlage wird Ihnen die Eröffnungsbilanz mit Ihrem Erläuterungsbericht sowie der Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |