Sitzung: 11.06.2020 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB I/020/2020
Fachdienstleiterin Niehus fasst die Beschlussvorlage zusammen und stellt die Eröffnungsbilanz anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, die dem Protokoll angehängt ist.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Wohlers nach dem weiteren Vorgehen erklärt Bürgermeisterin Neuke, dass für 2020 ein Abschluss und ab 2021 zwei Abschlüsse pro Jahr geplant sind.
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem
VA/Rat, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz
der Gemeinde Lemwerder zum 01.01.2012 mit einer Bilanzsumme von 44.583.837,68 Euro zu beschließen.
Sachverhalt: Das
Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen ist am 01.01.2012
in Kraft getreten. Durch die Umstellung wurde in der kommunalen
Finanzwirtschaft das bisherige kameralistische Buchhaltungssystem durch ein
System der doppelten Buchführung ersetzt. Die Kommunen konnten innerhalb einer
Übergangszeit bis zum 01.01.2012 bestimmen, wann sie auf das doppische System
umstellen wollen.
Am 15.12.2005 beschloss der Rat der Gemeinde Lemwerder die bis zum 31. Dezember
gültigen haushaltsrechtlichen Vorschriften bis zum Ende der Übergangszeit am
31. Dezember 2011 abzuwenden.
Seit dem 01.01.2012 wendet die
Gemeinde Lemwerder das Neue Kommunale Rechnungswesen an und bucht seither
doppisch.
Aufgrund von personellen
Veränderungen innerhalb der Kämmerei und Anlagenbuchhaltung kam es immer wieder
zu Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012.
Diese musste nach den Regeln der
kommunalen Doppik geltenden Vorschriften zur Inventur, zum Inventar, zu Ansatz
und Bewertung des Vermögens, der Schulden und der Bilanz
aufgestellt werden. Da in der kameralistischen Buchführung das Vermögen wie
Grundstücke und Straßen, aber auch Beteiligungen und Sonderposten bisher nicht
erfasst hatte, war eine Bewertung gemäß der Vorschriften ordnungsgemäßer
Buchführung notwendig.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder wurde erstmals im
06/2017 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt. Im Rahmen der
Prüfung ergaben sich bis Dezember 2019 verschiedene notwendige Änderungen,
welche bis Februar 2020 alle Berücksichtigung fanden. Einzelheiten dazu sind
der Stellungnahme der Bürgermeisterin zu entnehmen.
Das RPA bestätigte im März 2020, dass die erste
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lemwerder zum 01.01.2007 nebst Anhang und Anlagen
den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt.
Die geprüfte Eröffnungsbilanz muss
gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes
vom Rat der Gemeinde Lemwerder beschlossen werden.
Im Anhang dieser Vorlage wird Ihnen die Eröffnungsbilanz mit Ihrem Erläuterungsbericht sowie der Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |