Gemäß § 117 I S. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich
unabweisbar sind; dabei muss ihre Deckung gewährleistet sein.
Sofern die Aufwendungen/Auszahlungen entsprechend § 6 der Haushaltssatzung als unerheblich gelten (bis 3.500,00 Euro, vgl. § 117 I S.2 NKomVG.) entscheidet die Bürgermeisterin.
Darüber hinaus obliegt es dem Rat über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Beschlüsse sukzessive vorgelegt.
Mit der vorliegenden Aufstellung liegt dem Rat eine erste Übersicht über die zu beschließenden über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus dem Jahre 2019 und 2020 vor.
Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen für die Maßnahme Edenbüttel II. Die im Haushalt 2019 und 2020 bereitgestellte Mittel und Ermächtigungsübertragungen werden nicht in voller Höhe in diesem Jahr benötigt. Die zur Deckung verwendeten Planzahlen werden im nächsten Haushalt neu veranschlagt.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis genommen.
Der Rat beschloss einstimmig die mit der vorgelegten Aufstellung vom 22. Juni 2020 über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aus den Jahren 2019 und 2020.
Sachverhalt: Gemäß § 117 I S. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur
zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; dabei muss ihre
Deckung gewährleistet sein.
Sofern die Aufwendungen/Auszahlungen
entsprechend § 6 der Haushaltssatzung als unerheblich gelten (bis 3.500,- €,
vgl. § 117 I S.2 NKomVG.) entscheidet die Bürgermeisterin.
Darüber hinaus obliegt es dem Rat
über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu
beschließen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Beschlüsse
sukzessive vorgelegt.
Anliegend an diese Vorlage befindet sich
eine erste Übersicht über die zu beschließenden über- und außerplanmäßigen
Auszahlungen aus dem Jahre 2019 und 2020. Die zu beschließenden über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und weitere Auszahlungen folgen.
Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen für die Maßnahme Edenbüttel II. Die im Haushalt 2019 und 2020 bereitgestellte Mittel und Ermächtigungsübertragungen werden nicht in voller Höhe in diesem Jahr benötigt. Die zu Deckung verwendeten Planzahlen werden im nächsten Haushalt neu veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |