Sitzung: 10.09.2020 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB I/356/2016-1
Frau Niehus trug die Sitzungsvorlage zur Neuregelung des
Umsatzsteuerrechts (Optionserklärung) vor. Der Bundestag habe die
Übergangsfrist um zwei Jahre verlängert, sodass erst ab dem 01.01.2023 die
europarechtlichen Vorgaben umgesetzt werden müssen. Es wurde seitens der
Gemeinde eine neue Mitarbeiterin eigestellt, die sich als einzige Mitarbeiterin
tiefer im Steuerrecht auskennt. Weiter sei ein Steuerberater beauftragt, der
die Gemeinde bei der Umstellung unterstützt. Ziel sei es, dass ab Mitte 2021
intern eine Umstellung für die Verwaltung stattfinden soll, um erste
Erfahrungen mit der Einführung des § 2B UStG zu sammeln.
Ratsherr Ammermann sagte, dass er sich die bereits vorgenommen Arbeiten zeigen lassen habe und findet es eine gute Entscheidung, dass ein Steuerberater bei der Umsetzung dieses schwierigen Rechtsgebiets hinzugezogen worden sei.
Ratsherr Schöne verwies auf die Erfahrungen bei der BEGU.
Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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