Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Niehus trug die Sitzungsvorlage zur Neuregelung des Umsatzsteuerrechts (Optionserklärung) vor. Der Bundestag habe die Übergangsfrist um zwei Jahre verlängert, sodass erst ab dem 01.01.2023 die europarechtlichen Vorgaben umgesetzt werden müssen. Es wurde seitens der Gemeinde eine neue Mitarbeiterin eigestellt, die sich als einzige Mitarbeiterin tiefer im Steuerrecht auskennt. Weiter sei ein Steuerberater beauftragt, der die Gemeinde bei der Umstellung unterstützt. Ziel sei es, dass ab Mitte 2021 intern eine Umstellung für die Verwaltung stattfinden soll, um erste Erfahrungen mit der Einführung des § 2B UStG zu sammeln.

Ratsherr Ammermann sagte, dass er sich die bereits vorgenommen Arbeiten zeigen lassen habe und findet es eine gute Entscheidung, dass ein Steuerberater bei der Umsetzung dieses schwierigen Rechtsgebiets hinzugezogen worden sei.

Ratsherr Schöne verwies auf die Erfahrungen bei der BEGU.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.  


Abstimmungsergebnis:

Ja:

Nein:

Enthaltung: