Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsherr Schöne trug den Antrag der FDP-Fraktion und die darin enthaltenen Fragestellungen zur Abwasserentgeltanpassung des OOWV vor. Eine Frage bezieht sich auf die kurzfristige Erhöhung der örtlichen Abwassergebühr (Arbeitspreis) vom OOWV, welche datiert vom 27. Dezember 2019 – zum 1. Januar 2020 um 28 % auf 2,46 Euro erhöht worden ist. Worin liegt die Ursache der Erhöhung, die für den OOWV eine Mehreinnahme von einem Jahr zum anderen rd. 170.000 Euro (schätzungsweise 15 bis 20 % des Abrechnungshaushalt Lemwerder) ausmacht? Vorlage der Ergebnisrechnung 2019 und Wirtschaftsplan 2020 erbeten. Ist in den Folgejahren mit weiteren Entgelterhöhungen aufgrund der mittelfristigen Investitions- und Finanzplanung zu rechnen? Wenn ja, mit welchen Beträgen rechnet der OOWV?

 

Herr Sonnenschein entschuldigte sich nochmals für den schlechten Zeitpunkt und der sehr späten Kommunikation zwischen dem OOWV und den Kunden. Er sagte, dass erst im Dezember 2019 den Bürgermeistern/innen die Erhöhung vorgestellt worden seien. Er wies daraufhin, dass die Berechnungen für das Jahr 2021 Ende Oktober den Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt werden. Zum besseren Verständnis der Abwasserentgeltanpassung stellte Herr Sonnenschein eine Präsentation vor. Er wies daraufhin, dass auf Seite 17 ein Fehler bei der Jahreszahl (Richtig: 2005) vorliegt.

Frau Neuke ergänzte die Ausführungen von Herrn Sonnenschein, dass es sehr unglücklich sei, dass der OOWV nur jährliche Kalkulationen erstellt.

Herr Sonnenschein ergänzte seine Ausführungen, dass der OOWV seinen Wirtschaftsplan der Gemeinde zugeleitet habe und das die Grundlage immer das Vor-Vorjahr bildet, also für das Jahr 2020 das Jahr 2018 maßgebend sei.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: