Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Rohde erläuterte dem Ausschuss den Antrag der SPD-Fraktion. Im Anschluss teilte Herr Schöne dem Ausschuss die Änderungsvorschläge der FDP-Fraktion mit. Im Anschluss stellte Herr Meyer die eingearbeiteten Änderungen seitens Wohnungsbau Wesermarsch vor.

 

Die Sitzung wurde für Einwohnerfragestunde von 18:52 Uhr bis 19:03 Uhr unterbrochen.

Es ergaben sich diverse Fragen zu den geplanten Änderungen. Herr Meyer gab hierzu entsprechende Stellungnahmen ab.

Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde wurde die Sitzung mit der Abstimmung der beiden vorgenannten Anträge der FDP und SPD wieder aufgenommen.

 

Abstimmung über die Änderungen gemäß Antrag der FDP-Fraktion:

 

  1. Die Gebäudehöhe für die Teilflächen, auf denen auch die Bebauung von Reihenhäusern geschaffen werden soll, sollte auf 8,5 Meter begrenzt werden. Bei zulässiger zweigeschossiger Bebauung sollte diese Höhe ausreichend sein, zumal ein Dachgeschoss-Ausbau ohnehin nicht gestattet werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

9

Enthaltung:

4

 

  1. Auf die auch für Reihenhäuser vorgesehene Fläche im Osten des Planungsgebietes ist zu verzichten. Das Flurstück 37/75 ist ohnehin schon mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Grundstück würde eine wesentliche Benachteiligung durch Reihenhäuser erfahren. Zumindest wäre das Flurstück 37/109 auszuklammern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

Abstimmung über die Änderungen gemäß Antrag der SPD-Fraktion:

 

  1. Neben Wohn- Aufenthalt und Büroräumen muss unbedingt auch die Zulassung von Freiflächen (Terrassen, …) auf entsprechenden Dachflächen ausgeschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

  1. Die Begrenzung der Reihenhäuser muss verbindlich festgelegt sein: 4 Einheiten – 28 m.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

3


  1. Die im Bebauungsplan 1. Änderung / September 2014 neu eingezeichneten Grünflächen an der Einfahrtstrasse und am Spielplatz sollten als Bauflächen bestehen bleiben. Für eine weitere Entwicklung dieser Flächen ist eine Umwandlung zurzeit nicht notwendig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

3

Enthaltung:

4

 

Im Anschluss wurde über die gemeinsam von der Wohnungsbau Wesermarsch und der Verwaltung vorgelegten Änderungen ebenfalls abgestimmt.

 

Der gemeinsame Vorschlag enthält folgende Regelungen:

·      In allen Wohngebieten des gesamten Bebauungsplanes wird die zulässige Geschossigkeit von 1 Geschoss auf zwei Geschosse erhöht. Dieses erfolgt im Sinne der Gleichberechtigung für alle Grundstückseigentümer; somit erhalten auch die Eigentümer bereits bebauter Grundstücke die Möglichkeit des Ausbaus.

·      In dem Geschoss, das oberhalb des zulässigen zweiten Geschoss liegt, werden keine Wohn-, Aufenthalt- oder Büroräume zugelassen. Hierdurch wird dem Wunsch der Anlieger nachgekommen, dass keine dritte Ebene mit Wohnnutzungen entsteht.

·      Die bisher geltende maximale Firsthöhe von 9,5 m bleibt im gesamten Bebauungsplangebiet bestehen. Dieses sichert eine flexible Gebäudegestaltung und Bauart; auf Grund des Ausschlusses bestimmter Nutzungen in der dritten Gebäudeebene ist eine Reduzierung der Gebäudehöhe auch nicht mehr erforderlich.

·      Reihenhäuser werden zugelassen, jedoch auf wenige Bereiche beschränkt; dabei handelt es sich überwiegend um noch nicht bebaute Bereiche mit von Nordosten erschlossenen Grundstücken. Durch die räumliche Begrenzung und damit Begrenzung im Umfang wird den Anliegerwünschen zumindest teilweise entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

Der Ausschuss unterstützt das vorgelegte städtebauliche Konzept mit den vorgenannten beschlossenen Änderungen und empfiehlt der Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch, auf dieser Grundlage einen Bebauungsplanentwurf mit Begründung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1-25 „Wohngebiet Barschlüte“ vorzulegen.

 

Die Sitzung wurde im Anschluss nochmals kurz von 19:12 Uhr bis 19:13 Uhr unterbrochen.