Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 


Vor Gesamtabstimmung zum Haushalt wurde im Bereich des Investitionsprogrammes noch von Seiten der CDU-Fraktion angemerkt, dass keine Aussage zum Antrag auf Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung (VE)  zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 gegeben wurde. Im Entwurf ist keine VE vorgesehen. Verwaltungsseitig wurde zugesagt, dass nach Abschluss der Prüfung der mittelfristigen Finanzplanung eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant wird sofern das keine Genehmigungspflicht des Haushaltes zur Folge hat. Diese entsteht gem. § 119 IV NKomVG, wenn für das Jahr in dem die Belastung entsteht eine Kreditaufnahme vorgesehen werden muss. Grundsätzlich wird die Notwendigkeit angezweifelt, da die Planung bis zur Ausschreibung kaum in 2021 abgeschlossen wird. Über das Investitionsprogramm wurde daher keine Empfehlung ausgesprochen.

 

Zum Ergebnishaushalt informierte die Kämmerin, Frau Niehus, dass zunächst für die Kleine Halle Planungskosten für die Sanierungsvorbereitung von 110.000,- € eingestellt werden. Im Rahmen der Planung ist die Möglichkeit von Fördermitteln vorrangig zu prüfen.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt bei 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen auf Grundlage der Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

2