Sitzung: 03.12.2020 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB I/099/2020
Vor Gesamtabstimmung zum Haushalt wurde im Bereich des
Investitionsprogrammes noch von Seiten der CDU-Fraktion angemerkt, dass keine
Aussage zum Antrag auf Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung (VE) zu
Lasten des Haushaltsjahres 2022 gegeben wurde. Im Entwurf ist keine VE
vorgesehen. Verwaltungsseitig wurde zugesagt, dass nach Abschluss der Prüfung
der mittelfristigen Finanzplanung eine Verpflichtungsermächtigung eingeplant
wird sofern das keine Genehmigungspflicht des Haushaltes zur Folge hat. Diese
entsteht gem. § 119 IV NKomVG, wenn für das Jahr in dem die Belastung entsteht
eine Kreditaufnahme vorgesehen werden muss. Grundsätzlich wird die
Notwendigkeit angezweifelt, da die Planung bis zur Ausschreibung kaum in 2021
abgeschlossen wird. Über das Investitionsprogramm wurde daher keine Empfehlung
ausgesprochen.
Zum Ergebnishaushalt informierte die Kämmerin, Frau Niehus, dass zunächst für die Kleine Halle Planungskosten für die Sanierungsvorbereitung von 110.000,- € eingestellt werden. Im Rahmen der Planung ist die Möglichkeit von Fördermitteln vorrangig zu prüfen.
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt bei 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen auf Grundlage der Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021.
I
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |