Der Finanz- und
Planungsausschuss befasste sich in der Sitzung am 12.11.2020 mit den von der
Verwaltung vorgeschlagenen wesentlichen Produkten ab dem Haushalt 2021.
Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss empfahl in
seiner Sitzung am 03.12.2020, die in der Sitzung festgelegten wesentlichen
Produkte zu beschließen.
In den zukünftigen Haushaltsplänen der Gemeinde Lemwerder
werden aufgrund dieses Beschlusses ausschließlich diese Produkte und die
dazugehörigen Leistungen abgebildet und beschrieben. Eine Änderung ist jedoch
mit Beschluss eines jeden Haushaltsplanes möglich.
Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) die wesentlichen Produkte der Gemeinde Lemwerder ab dem Haushaltsjahr 2021 zu verwenden.
Diese wesentlichen Punkte werden im Haushalt ausführlich dargestellt und um Kennzahlen und Erläuterungen ergänzt.
Beratungsgegenstand:
Der Rat der Gemeinde Lemwerder befindet sich mitten in den Haushaltsberatungen.
Da der Haushaltplan in den letzten Jahren stets gewachsen ist, schlägt die Verwaltung vor, zukünftig ausschließlich wesentliche Produkte mit den dazugehörigen Leistungen zu beschreiben. ( § 4 Abs. 7 KomHKVO)
Als wesentliche Produkte werden diejenigen Produkte beschrieben, die von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind.
Denkbare Ansätze im Sinne von Produkten „mit finanzieller Bedeutung“ könnten
- die absolute Höhe der Aufwendungen oder
Kosten,
- die absolute Höhe der Investitionen,
- der Anteil der Aufwendungen bzw. Kosten
dieses Produktes am Gesamtvolumen des Haushalts
- der Anteil der Investitionen für diese
Produkt an der gesamten Investitionssumme
sein.
Die Eigenschaft
eines Produktes „von kommunalpolitischer Bedeutung“ zu sein könnten
- ein besonderes Interesse der Bürger an
diesem Produkt,
- ein besonderes politisches Interesse,
- eine besondere Relevanz für die
aktuellen Haushaltsberatungen relevante Merkmale
sein.
Die verbleibenden
„unwesentlichen“ Produkte werden weiterhin im Haushaltsplan aufgenommen und
abgebildet, eine detaillierte Beschreibung entfällt jedoch.
Die Verwaltung hat
hierzu eine Vorauswahl getroffen.
Der Rat hat, gemäß KomHKVO, über die Festlegung von wesentlichen Produkten zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |