Die Flächen im Bebauungsplan Nr. 38 „Wohnbauerweiterung Niedersachsenstraße“ wurden bereits vermessen. Entsprechende Flurstücke für die zukünftigen öffentlichen Flächen sind damit bereits zuzuordnen. Die Herstellung der vorläufigen Erschließungsstraße soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 durch den Erschließungsträger, der Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch, erfolgen.

Die Widmung der Verkehrsflächen, Straße sowie Geh- und Radweg, erfolgt nach endgültiger Herstellung durch den Erschließungsträger und wird mit Veröffentlichung rechtskräftig.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 empfohlen, die Straße entsprechend zu benennen.

Der Rat beschloss einstimmig, die Benennung der Straße im Bebauungsplan Nr. 38 „Wohnbauerweiterung Niedersachsenstraße“ in „Wittmunder Weg“.

 


Benennung der Straßen im Bebauungsplan Nr. 38 („Wohnbauerweiterung Niedersachsenstraße“)

Die Flächen im Bebauungsplan Nr. 38 („Wohnbauerweiterung Niedersachsenstraße“) wurden bereits vermessen. Entsprechende Flurstücke für die zukünftigen öffentlichen Flächen sind damit bereits zuzuordnen. Die Herstellung der vorläufigen Erschließungsstraße soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 durch den Erschließungsträger, der Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

 -

Enthaltung:

 -