Bürgermeisterin Neuke stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt gemäß § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Ergänzungssatzung „Am Hohen Groden“ nach § 34 Abs. 4 BauGB mit dem Titel „Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Altenesch-Süderbrook“.

 


Sachverhalt: Um eine weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Süderbrook zu ermöglichen, wurde die Verwaltung durch Beschlussfassung des Verwaltungsausschuss vom 05.12.2019 beauftragt, für den Bereich „Am Hohen Groden“ in Altenesch-Süderbrook im bezeichneten Gebiet des Lageplanes eine Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Süderbrook im Rahmen einer Ergänzungssatzung „Am Hohen Groden“ - gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuches (BauGB), aufzustellen.

 

Nach erfolgter Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde die Abwägung der Stellungnahmen durchgeführt.

 

Verwaltungsseitig wird dem Rat empfohlen, dem Beschluss des Verwaltungsausschusses zu folgen und die um die Abwägung ergänzte Satzung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

-

Enthaltung:

-