Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Ratsherr Schöne erläuterte den Antrag der FDP-Fraktion. Fachbereichsleiter Kwiske ergänzte die Ausführungen von Herrn Schöne an Hand seiner Sitzungsvorlage. Es sollten keine Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, sondern die Beträge welche für den Klimaschutz bereits im Haushalt bereitgestellt worden sind. Aktuell liegen 4 Anträge beim Landkreis vor. Zwei der Antragssteller kommen aus Lemwerder. Er sagte weiter, dass es ein relativ kompliziertes Verfahren sei und noch kein Antrag bisher bewilligt wurde. Die Förderrichtlinie sollte jedoch rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten, damit die bisherigen Antragssteller auch davon profitieren können.

Ratsherr Rosenhagen sagte, dass man den Antrag mit der Maßgabe unterstützt, dass ein möglicher Antragssteller 20 % der Finanzmittel selber erbringen muss. Die Ratsmitglieder Wohlers und Rosenow unterstützen ebenfalls den Antrag zur Regenwassernutzung.

Die Vorsitzende legte fest, dass aus ihrer Sicht der CDU-Antrag weitergehender ist.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt mehrheitlich dem VA den Antrag der FDP-Fraktion mit der Ergänzung von einer 20 % Eigenbeteiligung für den jeweiligen Antragssteller anzunehmen. Die Förderrichtlinie sollte rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Die im Haushalt eingeplanten Mittel für Klimaschutzmaßnahmen dabei sind vorrangig zu verwenden.


Sachverhalt: Der Landkreis Wesermarsch und der OOWV fördern seit dem 1. Januar 2021 die Neuinstallation und Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in kommunalen und privaten Gebäuden. Anstelle von Trinkwasser soll Regenwasser für die WC-Spülung, die Waschmaschine oder zur Gartenbewässerung genutzt werden. Gefördert werden 40 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro.

Nach aktuellem Stand sind nur im Januar vier Anträge gestellt worden, davon zwei aus Lemwerder. Bescheide sind noch keine erstellt, da die technischen Anforderungen relativ hoch sind und die Antragsteller weitere Unterlagen beizubringen haben, dadurch verlängert sich das Prozedere.

 

Die FDP-Fraktion beantragt mit Ihrem Antrag vom 29. Januar 2021 eine zusätzliche, gleichgerichtete Förderung entsprechend dem Förderprogramm des Landkreises mit 20 % (max. 2.500 Euro) je Anlage in der Gemeinde Lemwerder.

 

Darüber hinaus wird gefordert, dass die kommunalen Gebäude in Lemwerder einer Prüfung unterzogen werden sollen, ob eine Regenwassernutzungsanlage sinnvoll ist. Bei Neubauprojekten sei dies in jedem Fall zu untersuchen. Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Um den Auftrag umsetzen zu können ist eine Konkretisierung der Anforderungen an die „Sinnhaftigkeit“ notwendig.

Berücksichtigt werden muss dabei, dass derartige Anlagen mit erheblichen Mehrkosten zu Buche schlagen. Diese sind abhängig von der Größe eines Vorhabens. Regenwassernutzungsanlagen benötigen ein eigenes Leitungsnetz im Gebäude, sowie weitere technische Komponenten (Filter usw.) und einen Speichertank außerhalb des Gebäudes. Die Anlagen benötigen Raum, der zusätzlich eingeplant werden muss. Höhere Baukosten und Planungskosten sind die Konsequenz.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

7

Enthaltung:

1