Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit Beschluss vom 08. Oktober 2015 hat der Rat die Durchführungsdauer der Sanierung der Eschhofsiedlung auf 10 Jahre, also bis zum 31. Dezember 2025, festgelegt.

Mit der jetzigen Anerkennung des neuen Kosten- und Finanzierungsplanes und nach dem Stand der Sanierung wird bereits jetzt deutlich, dass eine Verlängerung der Sanierungsdauer notwendig wird. Um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu geben hat die Lenkungsrunde in ihrer Sitzung am 08. März 2021 empfohlen, den Zeitraum per Beschluss zu verlängern. Nach § 142 Abs. 3 BauGB soll die festgelegte Frist 15 Jahre nicht übersteigen.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 18. März 2021 empfohlen, die Verfahrensdauer bis zum 31. Dezember 2030 festzulegen.

 

Der Rat beschließt, die Verfahrensdauer der Sanierung auf Grundlage des § 142 Abs. 3 BauGB auf 15 Jahre bis einschließlich zum 31. Dezember 2030 festzulegen.

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 08.10.2015 hat der Rat die Durchführungsdauer der Sanierung der Eschhofsiedlung auf 10 Jahre, also bis zum 31.12.2025 festgelegt.

 

Mit der jetzigen Anerkennung des neuen Kosten- und Finanzierungsplanes und nach dem Stand der Sanierung wird bereits jetzt deutlich, dass eine Verlängerung der Sanierungsdauer notwendig wird. Um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu geben hat die Lenkungsrunde in ihrer Sitzung am 08. März 2021 empfohlen, den Zeitraum per Beschluss zu verlängern. Nach § 142 Abs. 3 BauGB soll die festgelegte Frist 15 Jahre nicht übersteigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

-

Enthaltung:

-