Der Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020 folgenden
Mehrheitsbeschluss gefasst:
Im Rahmen der Beratung wurde der Antrag um die Klarstellung ergänzt, dass es sich bei dem unter Punkt 2 genannten Abschlussbericht um den Abschlussbericht „vom 28.08.2019“ handelt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag zu Bildung und
Betreuung im Grundschulalter
Seit mehr als drei
Jahren wird in Lemwerder von unterschiedlichen Gremien zum Thema „Bildung und
Betreuung im Grundschulalter“ gearbeitet. Das bezieht sich sowohl auf
inhaltliche wie auf bauliche Aspekte.
Wir sind jetzt an dem
Punkt angekommen, wo seitens der Politik Entscheidungen getroffen werden
müssen, damit Schule, Hort, Eltern, Bauverwaltung, … weiter planen und handeln
können.
Unsere Fraktionen /
Gruppen des Gemeinderates legen sich daher auf Folgendes fest:
1. Als Standort für
die Grundschule wird der Standort Grundschule Mitte festgelegt.
2. Von den beiden
Modellen, die der Arbeitskreis „Bildung und Betreuung im Grundschulalter“
vorgelegt hat, legen wir uns auf das Modell A „Offene Ganztagsschule mit
kooperativem Hort“ fest. Grundschule und Hort arbeiten in Anlehnung an das im
Abschlussbericht skizzierte Modell A (6.1., 6.4.1. und 7.2.1.) in Abstimmung
mit Verwaltung und Politik ein gemeinsames Konzept aus.
3. Auf Grundlage der
im September 2020 vorgelegten Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Grundschule
Mitte wird weiter geplant und gearbeitet.
4. Vorhandene Gebäude
bzw. Räume wie z.B. das bestehende Hortgebäude in der Schulstraße sind in eine
sorgfältige Prüfung mit einzubeziehen.
5. Bei der Raumplanung
(Klassenräume / offene Arbeitsformen) erfolgt eine Abstimmung mit den
Vertretern des Schulkollegiums und des Hortteams.
6. Der
Parkplatzcharakter des Schulhofes ist in Abstimmung mit Schule und Hort zu
ändern. Dazu gehören das Schaffen von Grün- wie Spielflächen.
Zu dem Antrag wurde am
09.12.2020 noch eine ergänzende ausführliche Klarstellung der Formulierung
"in Anlehnung" zu dem vorliegenden Antrag vom 17. November 2020 zu
Punkt 2 „Bildung und Betreuung im Grundschulalter“ vorgelegt.
“In Anlehnung”
bedeutet für uns, dass man jeden möglichen Spielraum in der Ausgestaltung eines
gemeinsamen Konzeptes – auch rechtlich – abklopfen muss.
Oberster Gesichtspunkt
dabei muss sein, dass alle Kinder Lemwerders gleich zu behandeln sind.
Gute Ansätze der
Hortarbeit, Erfahrungen aus der Ganztagsschularbeit sowie die bekannten
Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten in Bezug auf eine sinnvolle
Betreuungszeit sollten von Verwaltung und Einrichtungen skizziert werden und in
einem Vorschlag für den weiteren Projektablauf münden (Termin 31.März 2021).
Der notwendige Austausch wurde für Jahresanfang unter Beteiligung von Vertretern der Landes-schulbehörde (jetzt Regionale Landesämter für Schule und Bildung/ RLSB) und des Landesjugend-amtes (im MK) vereinbart. Bei der RLSB konnte ein Termin krankheitsbedingt nicht abgestimmt werden. Daher wurde erst eine interne Beratung vorgezogen.
Nachdem die Einrichtungen wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen stark eingebunden waren, wurde der erste Termin am 03. Februar 2021 als Videokonferenz festgesetzt. Hier wurde deutlich, dass die Beteiligten mit den unterschiedlichsten Fragestellungen auf verschiedenen Ebenen be-schäftigt sind. Zur Systematisierung haben die Einrichtungen mit den Mitarbeitern bis zum 05. März die Fragen gesammelt und in einer online Pinnwand notiert. Als nächster Termin wurde der 11. März für eine Videokonferenz vereinbart.
Eine Sichtung der Fragen hat ergeben, dass sie weiterhin breit gestreut von rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen bis zu praktischen Fragen gehen. Die Hauptanliegen bzw. wichtigsten Punkte wurden identifiziert.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine Prozessbegleitung durch einen Dritten erforderlich ist. Dieser Dritte soll sowohl Moderations- wie auch Mediationserfahrungen haben und insbesondere Veränderungsprozesse schon angestoßen und begleitet haben (Change-Management).
Folgende Schritte wurden vereinbart:
1. Termin mit RLSB und KiTa-Fachaufsicht zur Klärung der Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des rechtlichen Rahmens (Erlass „Arbeit an GT-Schule“ und Entscheidung, ob noch ein „Modell“ notwendig ist).
2. Auswahl eines Dritten als Begleitung der Projektgruppe – Prozessabstimmung erfolgt im ersten Termin - Einbindung Team/Kollegium.
3. Beauftragung der planerischen Begleitung zur Erstellung der für weitere bauliche Entscheidung notwendigen Unterlagen.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Positionen, ist mit einem herausfordernden Prozessablauf zu rechnen. Daher ist die Begleitung durch einen Dritten kurzfristig erforderlich.
Ratsherr
Werner Ammermann appellierte an alle Beteiligten, den Ratsbeschluss vom
10.12.2020 zügig umzusetzen, damit noch bis zur Sommerpause die notwendigen
Beschlüsse für den weiteren Projektablauf erfolgen können.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.