Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gleichstellungsbeauftrage, Frau Wenke Nymark-von Lübken, hat mit Schreiben vom 08. Januar 2021 mitgeteilt, dass sie ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederlegt. Sie bedankt sich bei Rat und Verwaltung für die vielen Jahre der guten Zusammenarbeit.

 

Gemäß § 8 NKomVG i.V.m. § 1 der Satzung über die Rechtstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Lemwerder entscheidet der Rat über die Berufung und Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Obwohl die Gleichstellungsbeauftragte ihr Amt niedergelegt hat, ist die Abberufung durch den Rat formal notwendig. Für die Abberufung ist die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich. Die Nachbesetzung wird gesondert behandelt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 empfohlen, die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten zu beschließen.

 

Der Rat beschließt, die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten Frau Wenke Nymark-von Lübken auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung und bedankt sich bei Frau Nymark-von Lübken für den Einsatz zum Wohle der Gleichstellung in der Gemeinde und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

 


Sachverhalt: Die Gleichstellungsbeauftrage, Wenke Nymark-von Lübken hat mit Schreiben vom 08.01.2021 mitgeteilt, dass sie ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederlegt. Sie bedankt sich bei Rat und Verwaltung für die vielen Jahre der guten Zusammenarbeit.

 

Gem. § 8 NKomVG i.V.m. § 1 der Satzung über die Rechtstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Lemwerder  entscheidet der Rat über die Berufung und Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Obwohl die Gleichstellungsbeauftragte ihr Amt niedergelegt hat, ist die Abberufung durch den Rat formal notwendig. Für die Abberufung ist die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Die Nachbesetzung wird gesondert behandelt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

-

Enthaltung:

-