Der Finanz- und Planungsausschuss und der
Verwaltungsausschuss haben in ihren Beratungen am 18. März 2021 empfohlen, die
Straßen in „Unterkämpe“, „Mittelkämpe“ und „Oberkämpe“ zu benennen.
Die Widmung der Verkehrsflächen erfolgt nach durchgeführter Vermessung und Endausbau mit Festlegung der genauen Flurstücksbezeichnungen. Mit der Veröffentlichung wird die Widmung rechtskräftig.
In der Sitzung des Rates am 25. März 2021 wurde die Benennung der Straßen abgesetzt.
Mit Schreiben vom 10. April 2021 haben die SPD- und FDP-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag nach § 6 Geschäftsordnung des Rates zur Benennung und Widmung der Straßen im Gewerbegebiet Edenbüttel II gestellt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Fraktionen von SPD und FDP beantragen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Benennung und Widmung der Straßen im Gewerbegebiet Edenbüttel II für die Ratssitzung am 15. April 2021.
Aufgrund zeitlicher Vorgaben wird der Antrag als Dringlichkeitsantrag gestellt.
Begründung:
In der letzten Ratssitzung am 25.3.2021 ist der Beratungsgegenstand von der Tagesordnung genommen worden, verbunden mit der Maßgabe, dass eine erneute Ansetzung und abschließende Beschlussfassung auf der Sitzung am 15.4.2021 erfolgen soll. Zwischenzeitlich soll eine interfraktionelle Absprache für einen Benennungsvorschlag erarbeitet werden.
Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Grundstückserwerber wegen Bauanträge und Aufträge an die Versorgungsunternehmen eine Anschrift benötigen.
Die nächste Ratssitzung ist planmäßig erst für den 15. Juli terminiert.“
Vor Beratung und Beschlussfassung vertrat Ratsherr Wohlers die Auffassung, dass bei Ratsherrn Eckert ein Mitwirkungsverbot gegeben sei, da die Familie von Ratsherrn Eckert bzw. er selbst ein Gewerbegrundstück in dem Baugebiet erwerben wollen.
Diese Auffassung teilte die Mehrheit des Rates und die Verwaltung nicht. Ratsherr Eckert nahm aber trotzdem während der Beratung und Beschlussfassung im Zuschauerbereich Platz.
Seitens der SPD- und FDP-Fraktion wurde der Antrag erläutert und erklärt, die Ringstraße in „Ostseering“ und die Stichstraße in „Kieler Weg“ zu benennen. Dies wurde von der CDU-Fraktion unterstützt.
Die UWL-Fraktion kritisierte die aus ihrer Sicht zu lange und unnötige intensive Beratung zur Benennung der Straßen. Ebenso wurde der Dringlichkeitsantrag kritisiert, da aus Sicht der UWL-Fraktion dringendere Themen einer Beratung bedürfen.
Seitens des Rates wurde dazu erklärt, dass ein Dringlichkeitsantrag entsprechend der Geschäftsordnung des Rates zu Beginn der Sitzung durch Beschluss des Rates auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Die Bezeichnung „Dringlichkeit“ ergibt aus der Geschäftsordnung. Es wurde versäumt die Beratung auf die Tagesordnung zu nehmen, sodass der Antrag als Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme in die Tagesordnung gestellt wurde.
In der weiteren Beratung wurde deutlich, dass die Zuwegungen bzw. Stichstraßen vom Hansering und der Stedinger Straße zum Gewerbegebiet keine eigenen Bezeichnungen erhalten sollen.
Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen), im Gewerbegebiet Edenbüttel II die Ringstraße in „Ostseering“ und die Stichstraße in „Kieler Weg“ zu benennen.
Die Widmung der Verkehrsflächen erfolgt nach durchgeführter Vermessung und Endausbau mit Festlegung der genauen Flurstücksbezeichnungen. Mit der Veröffentlichung wird die Widmung rechtskräftig.
Abschließend kritisierte Ratsvorsitzender Helmerichs die aus seiner Sicht zu lange Beratung über die Benennung von den Straßen im Gewerbegebiet Edenbüttel II.
Benennung der Straßen
im Bebauungsplan Nr. 33 („Gewerbegebiet Edenbüttel II“)
Für die Flächen im Bebauungsplan Nr. 33 („Gewerbegebiet Edenbüttel II“) erfolgt derzeit die Erschließung. Es wird daher vorgeschlagen, eine Benennung der Straßen im Vorgriff zur späteren Widmung bereits festzulegen. Die Widmung der Straßen und sonstigen Verkehrs-flächen kann erst nach der abschließenden Vermessung (Erstellung der Flurstücke) erfolgen.
Im Rahmen der ersten Beratung am 03.12.2020 wurde an die Verwaltung folgender Prüfauftrag weitergegeben.
Ist die Bezeichnung „Untere Mittelkämpe“ und „Obere Mittelkämpe“ möglich?
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, insgesamt drei Straßenabschnitte und damit entsprechende Namen zu bilden.
Die bisherigen Weideflächen haben die historische Bezeichnung „Die Mittelkämpe“. In der Gemeinde Lemwerder gibt es eine weitere Fläche mit gleicher Bezeichnung, welche westlich der „Ernst-Pieper-Straße“ auf Höhe der Gewässers „Der Zuwässerungskanal“ liegt. Eine Fläche mit dem Zusatz „Untere“ bzw. „Obere“ ist im Gemeindegebiet nicht vorhanden.
Weiterhin wurde geprüft, ob der Straßenname mit der Bezeichnung „Mittelkämpe“ bisher in Deutschland vorhanden ist. Dies kann verneint werden. Es gibt jedoch den „Parkplatz Mittelkämpe“, welcher sich in der Stadt Bremen, Stadtteil Bremen-Ost, befindet. Der Parkplatz befindet an der A27 auf Höhe des Rhododendron-Parks.
Begriffsgeschichte
Die Bezeichnung „Kämpe“ ist eine regionale Bezeichnung für den Begriff „Kamp“. Der Ausdruck Kamp bezeichnet ein abgemessenes Stück Land, vornehmlich in Nordwestdeutschland und Namibia.
Laut „Wikipedia“ stammt der Begriff „Kamp“ wahrscheinlich vom lateinischen campus für „Fläche“, „Feld“, „Flur“ oder „Ebene“. Ein Kamp war oft durch Hecken oder Erdwälle eingefriedet und wurde im mehrjährigen Wechsel als Weide oder Acker genutzt. Der Begriff findet sich dadurch in Flurnamen (z. B. Aukamp, Schloßenkamp, Taubenkamp, Die Rüschkämpe, Der große Mittelkamp, Der kleine Mittelkamp, Die Mittelkämpe) wieder. Oft hatte der Kamp nur einen Besitzer, dann war es üblich, ihn nach seinem Besitzer zu benennen.
Bisheriger
Verwaltungsvorschlag
Neuer Vorschlag aus der Beratung:
„Mittelkämpe“ (wie bisher) –
Bereich West,
„Untere Mittelkämpe“ (bisher:
Bremer Straße) – Bereich Nordost,
„Obere Mittelkämpe“ (bisher:
Hamburger Straße)- Bereich Süd.
Im Rahmen der Vorbereitung
wurden die Fraktionen für weitere Vorschläge angefragt. Dabei kam ein weiterer
Vorschlag des FDP-Ratsherren Schöne auf, der ebenfalls zur Beratung gestellt
wird:
„Mittelkämpe“ (Bereich West –
Dabei gesamter Ring und Anschluss Kreisel)
„St.-Florian-Straße“ (Bereich
Nordost)
„Seeadlerweg“ (Bereich Süd)
Verwaltungsseitig wird zu diesem Vorschlag ergänzt, dass der Bereich Nordost
ohne eigene Abfahrten auch zur Mittelkämpe zugezählt werden könnte.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
3 |