Beschluss: einstimmig beschlossen

Ratsherr Schöne erläuterte den Antrag auf Gestaltung des Umfeldes am Weitblick (Aussichtsturm).

Aufgrund der bereits im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel wäre eine Umsetzung

  • der Anpflanzungen
  • die Aufstellung von Spielgeräten
  • ein Unterstand als Regenschutz
  • die Aufstellung von einer mobilen Toilette
  • sowie eine Hinweisbeschilderung auf richtungsbezogene Sehenswürdigkeiten am Aussichtsturm

möglich.

 

Die Umsetzung zur Installation eines Stromkastens wurde bereits im Haushalt 2020 eingeplant und als Restmittel ins Jahr 2021 übertragen.

 

Die Mittel zur Aufstellung einer Infotafel sowie die Sicherstellung einer Grundbeleuchtung mit Installation einer Ambiente-Beleuchtung des Aussichtsturms sollten im Haushalt 2022 eingeplant werden.

 

Herr Helmerichs äußerte seine Bedenken zur Aufstellung von Spielgeräten in diesem Bereich. Zudem verwies er auf die Spielplatzkommission, die sich um diese Belange kümmert.

 

Herr Schöne entgegnete, dass mit der Aufstellung von Spielgeräten lediglich kleinere Geräte gemeint seien, um den Bereich attraktiver für Touristen und Familien mit Kindern zu gestalten.

 

Ratsherr Rosenhagen wies darauf hin, dass der Bereich gegenwärtig und zukünftig auch für Veranstaltungen zu Verfügung stehen sollte, so dass bauliche Veränderungen dieser Art vorab mit Vereinen, der Kirche und der Begu besprochen werden sollten.

 

Der Ausschuss sprach sich einstimmig für den Antrag der FDP-Fraktion aus und beschloss, die in 2021 möglichen Umsetzungen nach Rücksprache mit den genannten Akteuren auszuführen sowie Mittel im Haushalt 2022 entsprechend bereitzustellen.


Sachverhalt: Der Antrag der FDP-Fraktion zielt auf die Verbesserung der Aufenthaltsqualität rund um den Aussichtsturm. Die Umsetzung der einzelnen Punkte ist nicht ohne Abstimmung mit weiteren Grundstückeigentümern möglich. Neben der Fläche des „Hochplateaus“ mit Turm, die der Gemeinde Lemwerder gehört, zielt der Antrag auf Veränderungen im Bereich der Eigentumsverhältnisse von Bund und Land Niedersachsen. Dazu zählen die Deichschrägen, der asphaltierte Weserradweg und das Weserufer bis zur Spundwandfluchtlinie. Hier darf nicht ohne Genehmigung der entsprechenden Eigentümer gehandelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: