Sitzung: 06.05.2021 Bau- und Straßenausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/025/2021
Ratsherr Schöne erläuterte den Antrag auf Gestaltung
des Umfeldes am Weitblick (Aussichtsturm).
Aufgrund der bereits im Haushalt 2021
bereitgestellten Mittel wäre eine Umsetzung
- der Anpflanzungen
- die Aufstellung von
Spielgeräten
- ein Unterstand als
Regenschutz
- die Aufstellung von
einer mobilen Toilette
- sowie eine
Hinweisbeschilderung auf richtungsbezogene Sehenswürdigkeiten am
Aussichtsturm
möglich.
Die Umsetzung zur Installation eines Stromkastens
wurde bereits im Haushalt 2020 eingeplant und als Restmittel ins Jahr 2021
übertragen.
Die Mittel zur Aufstellung einer Infotafel sowie die
Sicherstellung einer Grundbeleuchtung mit Installation einer Ambiente-Beleuchtung
des Aussichtsturms sollten im Haushalt 2022 eingeplant werden.
Herr Helmerichs äußerte seine Bedenken zur
Aufstellung von Spielgeräten in diesem Bereich. Zudem verwies er auf die
Spielplatzkommission, die sich um diese Belange kümmert.
Herr Schöne entgegnete, dass mit der Aufstellung von
Spielgeräten lediglich kleinere Geräte gemeint seien, um den Bereich
attraktiver für Touristen und Familien mit Kindern zu gestalten.
Ratsherr Rosenhagen wies darauf hin, dass der
Bereich gegenwärtig und zukünftig auch für Veranstaltungen zu Verfügung stehen
sollte, so dass bauliche Veränderungen dieser Art vorab mit Vereinen, der
Kirche und der Begu besprochen werden sollten.
Der Ausschuss sprach sich einstimmig für den Antrag der FDP-Fraktion aus und beschloss, die in 2021 möglichen Umsetzungen nach Rücksprache mit den genannten Akteuren auszuführen sowie Mittel im Haushalt 2022 entsprechend bereitzustellen.
Sachverhalt: Der Antrag der FDP-Fraktion zielt auf die Verbesserung der Aufenthaltsqualität rund um den Aussichtsturm. Die Umsetzung der einzelnen Punkte ist nicht ohne Abstimmung mit weiteren Grundstückeigentümern möglich. Neben der Fläche des „Hochplateaus“ mit Turm, die der Gemeinde Lemwerder gehört, zielt der Antrag auf Veränderungen im Bereich der Eigentumsverhältnisse von Bund und Land Niedersachsen. Dazu zählen die Deichschrägen, der asphaltierte Weserradweg und das Weserufer bis zur Spundwandfluchtlinie. Hier darf nicht ohne Genehmigung der entsprechenden Eigentümer gehandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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