Beschluss: keine

Zur Einwohnerfragestunde äußert sich ein Anwohner des Bebauungsgebietes, welches durch den Bebauungsplan Nr. 37 „Am Hohen Groden (Ost)“ Ortsteil Süderbrook bestimmt wird.

Er bemängelt, dass unter TOP 4 die von ihm eingereichten Einwendungen nicht berücksichtigt worden wären.

Zudem wurde angeregt, ob eine Möglichkeit bestehen würde, außerhalb des Bebauungsplans die zweigeschossige Bauweise zu verbieten.

Fachbereichsleiter Paack äußert hierzu, dass es außerhalb des Bebauungsplans nur eine Satzung gäbe, diese regle aber nur den Innenbereich, der Außenbereich ließe sich durch diese jedoch nicht einschränken.

Dennoch müssten sich die Neubauten in das Landschaftsbild einfügen und sich an den bereits bestehenden Bauten orientieren.

 

Es kommt die Frage auf, ob konkret eine zweigeschossige Bauweise verboten werden könne.

Herr Paack erklärt, dass man eine konkrete zweigeschossige Bauweise nicht verbieten kann.

 

Daraufhin erbittet der Anwohner einen Antrag seitens des Rates auf einen neuen Bebauungsplan in welchem eine zweigeschossige Bauweise ausgeschlossen wird. Der Rat wird dies nicht verfolgen.