Beschluss: zurück in die Fraktionen

Die Fachbereichsleiterin Frau Niehus stellt den 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Lemwerder für das Jahr 2021 vor (siehe Anlagen).

In ihm seien alle über- und außerplanmäßigen Ein- und Auszahlungen von erheblicher Bedeutung aufgeführt.

Unter dem Gesichtspunkt der Jahresabschlussarbeiten des Produktes „Finanzservice allgemein“ erklärt Frau Niehus, dass der Landkreis mit einer Ersatzvornahme drohe, wenn die Jahresabschlussarbeiten nicht zügig weiter voran gehen würden. Auch wird eine Abwägung zwischen der Einstellung eines Steuerberaters und der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens erläutert. Eine Einstellung würde einen erheblichen Kostenmehraufwand nach sich ziehen.

 

Im weiteren Verlauf wird seitens der Fraktionen immer wieder kritisch hinterfragt, ob Beschlüsse für Auftragsvergaben vor der Durchführung vorlagen.

Auch wird um weitere Begründungen zu getätigten Ausgaben gebeten.

 

Der Antrag der SPD auf einen Zuschuss an die Grundschule i.H.v. 2.000 Euro zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 wurde in den Nachtragshaushalt unter dem Punkt „GS Lemwerder Schulbudget“ bereits mit eingearbeitet.

 

Ratsherr Schöne merkt an, dass die Verwaltung in der Vergangenheit zu spät oder gar nicht über über- und außerplanmäßige Ausgaben informiert hätte, für die ein Beschluss notwendig gewesen sei. Er beantragt, den Beschluss auf den 15.07.2021 zu vertagen.

 

Es wird die Übereinkunft getroffen, den Nachtragshaushalt zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben.