Zum TOP 5 verliest die Vorsitzende Frau Sudbrink den Beschlussvorschlag. Diesem wird mehrheitlich zugestimmt.

Es wird mehrheitlich empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 37, “Am Hohen Groden, Ost“, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie den beigefügten Anlagen zu beschließen.

 

 


Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Am Hohen Groden, Ost“ beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss am 11.02.2021 gefasst. Die Planunterlagen lagen vom 08.03.2021 bis 09.04.2021 öffentlich aus.

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

 

Im weiteren Verfahren kann der Flächennutzungsplan aufgrund der formalen Änderung im Wege der Berichtigung angepasst werden. Im vorliegenden Fall ist der Bebauungsplan Nr. 37 "Am Hohen Groden, Ost" im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden. Der Bebauungsplan setzt für den Berichtigungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest und weicht somit von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab, der hier eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt.

Da der Planbereich innerhalb eines wohnbaulich strukturierten Umfeldes liegt, wird die geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Süderbrook der Gemeinde Lemwerder nicht beeinträchtigt.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgte ohne gesonderte Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

3