Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.03.2021 beschlossen, dass die Gemeinde Lemwerder ein Förderprogramm zur Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen auflegt. Das Förderprogramm soll bis auf die auszuzahlenden Beträge denselben Inhalt wie das des Landkreises Wesermarsch haben und auf dem Programm aufbauen.

 

Die Gemeinde schließt sich einer Entscheidung des Landkreises über einen Antrag an und verzichtet auf ein eigenes Prüfverfahren. Die anliegende Richtlinie wird Teil des gemeindeeigenen Verfahrens.

 

Gegenüber des Entwurfes wurde eine redaktionelle Änderung bei den Zuschussempfängern vorgesehen. Es werden in der Richtlinie der Gemeinde, die gleichen Begrifflichkeiten wie bei der Richtlinie des Landkreises genutzt. Weiterhin muss der Antragssteller 20 Prozent der Baukosten als Eigenanteil tragen.

 

Ratsherr Schöne verweist auf den FDP-Antrag, der zum Beschluss der Richtlinie geführt hat. Er machte deutlich, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt und ein Eigenanteil von 20 Prozent erforderlich ist.

 

Der Rat beschloss einstimmig die Förderrichtlinie für Regenwassernutzungsanlagen.

Die Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.


Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.03.2021 (Vorlage FB I/015/2021) beschlossen, dass die Gemeinde Lemwerder ein Förderprogramm zur Nutzung von Regenwassernutzungsanlagen auflegt. Das Förderprogramm soll bis auf die auszuzahlenden Beträge denselben Inhalt wie das des Landkreises Wesermarsch haben und auf dem Programm aufsatteln: Die Gemeinde schließt sich einer Entscheidung des Landkreises über einen Antrag an und verzichtet auf ein eigenes Prüfverfahren. Die anliegende Richtlinie wird Teil des gemeindeeigenen Verfahrens.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0