Ratsherr Helmerichs berichtete, dass der Teilbereich (Hausnummern: 15, 30, 30 A, 32, 33, 34, 35, 36, 37) der Detmarstraße zwischen der „Stedinger Straße“ und „An der Kirche“ umbenannt werden muss. Hierzu wurden die betroffenen Eigentümer und Anlieger angehört.

 

Bis zum 18.06.2021 haben sich 12 von 17 Haushalten für die zukünftige Benennung der Straße für den Namen „Am Rathaus“ ausgesprochen.

 

Nach dem Ratsbeschluss und erfolgter Veröffentlichung soll bis zum 01. Januar 2022 eine Doppelbeschilderung erfolgen.

 

Der Rat beschloss einstimmig, die Umbenennung und Widmung des o.g. Teilstückes der Detmarstraße auf den Namen „Am Rathaus“. Die Widmung und Änderung der Hausnummerierung ist entsprechend durchzuführen.

 

Außerdem wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde Lemwerder freiwillig mit einem Pauschalbetrag von 50,00 Euro an dem finanziellen Aufwand der betroffenen Eigentümer/Anlieger beteiligt (Personalausweis, Reisepass u.a.).


Der Teilbereich (Hausnummern: 15, 30, 30A, 32, 33, 34, 35, 36, 37) der Detmarstraße zwischen der „Stedinger Straße“ und „An der Kirche“ muss umbenannt werden.

Hierzu wurden die betroffenen Eigentümer und Anlieger angeschrieben. Den vorgenannten Personenkreis wurde die Wahlmöglichkeit angeboten, wie die Straße zukünftig benannt werden sollte.

Es wurden folgende Straßennamen zur Wahl gestellt.

1. Am Rathaus

2. Helene-Lange-Straße

3. Emma-Ihrer-Straße

4. Kranichstraße 

Bis zum 14.06.2021 haben sich 12 von 17 Haushalten für die zukünftige Benennung „Am Rathaus“ ausgesprochen.

Von einem Haushalt kam die Anmerkung, dass durch die Änderung des Straßennamens ein erheblicher Arbeitsaufwand und Kosten für die Anwohner entstehen. Wer kommt für die Kosten auf?

Bei der Umbenennung der Straße bzw. Adressänderung sind nachfolgend aufgeführte Papiere zu ändern bzw. eine Änderung ist nicht notwendig:

·         Personalausweises: Änderung ist Pflicht, aber gebührenfrei,

·         Reisepass: Änderung ist nicht erforderlich, da kein Straßenname eingetragen ist,

·         Führerschein: Änderung ist nicht notwendig, da kein Straßenname eingetragen ist,

·         Fahrzeugschein: Änderung ist Pflicht, (Gebühr 12,00 €), lt. Auskunft der Zulassungsstelle des LK Wesermarsch

·         Für Änderungsmitteilungen im privaten u. beruflich/geschäftlichen Bereich (Ver­sicherungen, Banken, Zeitungen, Schule, Vereine, Verbände) sowie Änderung von Briefpapier, Visitenkarten, Internetdarstellungen u. Stempeln können Kosten anfallen.

 

Eine rechtliche Pflicht zur Beteiligung der den Anliegern entstehenden möglichen Kosten besteht nicht und wäre seitens der Gemeinde freiwillig.

 

Änderung der Hausnummer

Des Weiteren hat der jeweilige Grundstückseigentümer sein Grundstück bzw. Haus mit der ihm zugeteilten Hausnummer zu versehen (§ 126 BauGB, § 9 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder in der Fassung vom 16.12.2019).
Den Anwohnern sollten hinsichtlich der Erreichbarkeit keine Nachteile entstehen (z. B. Umstellungsphase Navigationsgeräte, Stadtpläne). Um dies zu vermeiden, könnte die Beschilderung für einen Übergangszeitraum von 3 – 6 Monaten nachrichtlich mit einem Hinweis versehen werden oder aber beide Straßenschilder in der Übergangszeit angebracht bleiben, wobei das Schild Detmarstraße mit einem roten Klebestreifen überklebt oder mit roter Farbe durchgestrichen werden könnte (Lesbarkeit sollte jedoch erhalten bleiben = Detmarstraße).

Verwaltungsseitig ist über die Umbenennung entsprechend zu informieren (Anschreiben an Fachbereich I, Katasteramt, Landkreis Wesermarsch, Post, Amtsgericht, EWE), Anschriftenänderungen sind vorzunehmen. Der Straßenschlüssel ist zu ändern. Die Information an die Anwohner über die Anschriftenänderung erfolgt durch den Fachbereich II, nachdem die Umbenennung bekanntgegeben wurde.

Die Umbenennung ist nach der Beschlussfassung durch den Rat im Amtsblatt und den örtlichen Tageszeitungen zu veröffentlichen und den Eigentümern zudem schriftlich mitzuteilen. Wie bereits erwähnt, werden die Anwohner durch den Fachbereich II angeschrieben, mit dem Hinweis, welche Dokumente neu ausgestellt werden müssen.

 

Namensvorschlag der Verwaltung

 

„Am Rathaus“

Begründung: Es soll, wenn möglich, ein örtlicher Bezug hergestellt werden. Der Teil der Straße befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Rathaus. Die Mehrheit des betroffenen Personenkreises hat sich ebenfalls dem Namensvorschlag angeschlossen.

 

Vorschlag zum zeitlichen Ablauf

Nach dem Ratsbeschluss und erfolgter Veröffentlichung könnte bis zum 01. Januar 2022 eine Doppelbeschilderung erfolgen, wie oben beim Punkt „Änderung der Hausnummer“ beschrieben. Die betroffenen Anlieger haben damit auch einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die Vorbereitungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0