Beschluss: einstimmig beschlossen

Ratsfrau Sudbrink verlas, dass die Gemeinde Lemwerder aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen im Bereich „Einrichtung einer zweiten Kindergartengruppe im DGH Altenesch“ dazu verpflichtet sei, gemäß § 115 NKomVG i.V.m. § 8 Abs. 1 KomHKVO einen Nachtragshaushalt zu beschließen.

 

Demnach ist eine Nachtragshaushaltssatzung unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen– und –auszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.

 

Zudem sind in dem Nachtragshaushalt alle für das Jahr 2021 erheblichen Änderungen der Ansätze sowie bereits geleistete über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aufzuführen.

Geänderte Haushaltsansätze wurden im Finanz- und Planungsausschuss am 08.07.2021 erläutert. Der Verwaltungsausschuss befasste sich am 15.07.2021 mit dem Nachtragshaushalt.

Die Änderungen umfassen sowohl den Ergebnishaushalt als auch den Finanzhaushalt.

Änderungen im Stellenplan ergaben sich keine.

 

Zur Deckung der Mehrausgaben wurden einzelne Haushaltspositionen des Haushalts 2021 kritisch hinterfragt und sofern eine Umsetzung in 2021 nicht möglich ist, gestrichen.

 

Ratsherr Schöne merkte an, dass die Gemeinde Lemwerder letztmalig im Jahr 2015 einen Nachtragshaushalt beschließen musste. Der Grund damals, waren Ausfälle in der Gewerbesteuer. Es wurden Positionen im Nachtragshaushalt gestrichen, welche ursprünglich eingeplant waren. Die FDP mahnt zum Umgang mit zukünftigen Anträgen deren finanziellen Umfang zu bedenken. Die FDP stimmt für die Aufstellung des Nachtragshaushalts 2021.

 

Der Ratsvorsitzende Helmerichs machte nochmals deutlich, dass die Verwaltung bereits auf den großen Umfang an Aufträgen in der Vergangenheit hingewiesen habe.

 

Ratsherr Wohlers lobte die Verwaltung zur größeren Transparenz des Haushaltes. Zukünftig sollten bei den Bauleistungen größere Puffer berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Rosenhagen lobte ebenfalls die Verwaltung für die zügige Umsetzung der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes. Er machte deutlich, dass es um die Kinder geht, und dass auch zukünftig das Geld den Bürgern im Rahmen der Umsetzung des Haushaltes zu Gute kommen solle.

 

 

Ratsfrau Rosenow hat die Höhe des Nachtragshaushaltes gewundert. Aber die allgemein gestiegenen Baukosten im Zusammenhang mit dem DGH sind sicherlich ein ausschlaggebender Grund gewesen.

 

Der Rat beschloss einstimmig auf Grundlage der Ergebnisse aus den Vorberatungen die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2021.


Sachverhalt: Die Gemeinde Lemwerder ist aufgrund der erheblichen Kostensteigerung im Bereich „Einrichtung einer zweiten Kindergartengruppe im DGH Altenesch“ dazu verpflichtet gemäß § 115 NKomVG i.V.m. § 8 Abs. 1 KomHKVO einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Demnach ist eine Nachtragshaushaltssatzung unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen– und –auszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.
Zudem sind in dem Nachtragshaushalt alle für das Jahr 2021 erheblichen Änderungen der Ansätze, sowie bereits geleistete über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aufzuführen.

Der Nachtragshaushalt wurde dem Rat vorgelegt.

Geänderte Haushaltsansätze werden im Finanz- und Planungsausschuss erläutert.

Die Änderungen umfassen sowohl den Ergebnishaushalt als auch den Finanzhaushalt.

Änderungen im Stellenplan ergaben sich keine.

 

Zur Deckung der Mehrausgaben wurden einzelne Haushaltspositionen des Haushalts 2021 kritisch hinterfragt und sofern eine Umsetzung in 2021 nicht möglich ist, gestrichen.

Diese werden in der Sitzung erläutert.

 

Neben dem Nachtragshaushalt ist die Gemeinde Lemwerder gemäß § 7 der Haushaltssatzung i.V.m. § 12 Abs. 1 KomHKVO ab einer Auszahlung von 250.000,00 € für Baumaßnahmen verpflichtet einen Wirtschaftlichkeitsvergleich aufzustellen. Dieser ist dem Rat zusammen mit dem Nachtragshaushalt zugegangen.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird in der Sitzung erläutert.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0