Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mittelbereitstellung der baulichen Maßnahmen im Dorfgemeinschaftshaus Altenesch wurden im Nachtragshaushalt 2021 mit 621.000,00 Euro eingeplant.

Gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO ist die Gemeinde Lemwerder ab einer Auszahlungssumme für Baumaßnahmen von 250.000,00 Euro dazu verpflichtet, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen und die Entscheidung anhand dieser zu begründen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2021 die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergänzend zur Nachtragshaushaltssatzung empfohlen.

Der Rat beschloss einstimmig, ergänzend zur Nachtragshaushaltssatzung die Variante 1 der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Einrichtung einer zweiten Gruppe im St.-Gallus-Kindergarten Altenesch.

 


Sachverhalt: Die Mittelbereitstellung der baulichen Maßnahmen im DGH Altenesch wurden im Nachtragshaushalt 2021 mit 621.000,00 € eingeplant.

Gemäß § 12 Abs. 1 KomHKVO ist die Gemeinde Lemwerder ab einer Auszahlungssumme für Baumaßnahmen von 250.000,00 € dazu verpflichtet, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen und die Entscheidung anhand dieser zu begründen.

 

Ergänzend zum Nachtragshaushalt wird in der Sitzung die Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

 -

Enthaltung:

 -