Beschluss: einstimmig beschlossen

Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Räumen werden verschiedene Lüftungstechniken diskutiert. Durch unterschiedliche Förderprogramme ist das Thema erneut in den Fokus geraten. Klare Empfehlungen fehlen bislang. Das Umweltbundesamt und das Landesgesundheitsamt vertraten bislang die Auffassung, dass die Geräte ein ausreichendes und regelmäßiges Lüften nicht ersetzen könnten.

Das Thema ist sehr komplex, da es mehrere Lüftungssysteme gibt, die Nutzung sowie die Beschaffenheit der Räume betrachtet werden muss und zudem nicht alle Systeme gleichermaßen finanziell gefördert werden.

Es gibt folgende drei Lüftungstechniken:

a)      Stationäre zentrale Neuanlagen

b)      Stationäre dezentrale Neuanlagen

c)      Mobile Luftreinigungsgeräte/Luftfiltergeräte

Die stationären Anlagen werden durch das Bundesprogramm gefördert. Eine neue Förderrichtlinie für mobile Luftfiltergeräte und Fensterventilatoren ist noch nicht in Kraft getreten. Einige Luftfilteranlagen werden jedoch voraussichtlich nur bei eingeschränkt lüftbaren Räumen gefördert. Unterschiede in den Förderprogrammen bestehen bei der Förderquote, den Fristen und den geförderten Einrichtungen bzw. Räumen.

Bislang wurden vornehmlich Lüftungstechniken ausschließlich für Schulen diskutiert, durch neue Förderprogramme ist nunmehr auch der Einsatz in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Hort, Kindergarten, Krippe) zu prüfen.

Im Nachtragshaushalt 2021 wurden für die Luftfilteranlage GS Lemwerder Mittel von 154.000,00 Euro bereitgestellt; als Zuwendung durch den Bund wurden 123.200,00 Euro veranschlagt.

Der Bund fördert den Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen mit 80% der Gesamtkosten. Für die Grundschule Lemwerder werden 11 Luftfilteranlagen benötigt. Eine erste Kostenschätzung liegt bei 14.000,00 Euro pro Anlage. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt insgesamt 30.800,00 Euro.

Im nächsten Schritt ist geplant, durch ein Planungsbüro eine Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten für die Grundschule vornehmen zu lassen. Dort ist auch die Besonderheit der Container in Deichshausen zu berücksichtigen. Der mögliche Einsatz in Kindertageseinrichtungen soll zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet werden.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2021 empfohlen, die Prüfung und Auftragsvergabe vorzubereiten.

Ratsherr Schöne wies im Hinblick auf das Bundesprogramm darauf hin, dass aus seiner Sicht auch entsprechende Anträge auf Fördermittel für den Kindergarten und Hort gestellt werden sollten.

Der Rat beschloss einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, eine erste Prüfung für Schulen durch einen Planer vornehmen zu lassen, Fördermittel zu beantragen, sowie Auftragsvergaben vorzubereiten. Die Ermächtigung für die Auftragsvergaben erfolgt evtl. in der Sommerpause durch Umlaufbeschluss.

 


Sachverhalt: Vor dem Hintergrund einer möglichen Übertragung des SARS-CoV-2-Virus über Aerosole in Räumen werden verschiedene Lüftungstechniken diskutiert. Durch unterschiedliche Förderprogramme ist das Thema erneut in den Fokus geraten. Klare Empfehlungen fehlen bislang. Das Umweltbundesamt und das Landesgesundheitsamt vertraten bislang die Auffassung, dass die Geräte ein ausreichendes und regelmäßiges Lüften nicht ersetzen könnten.

Das Thema ist sehr komplex, da es mehrere Lüftungssysteme gibt, die Nutzung sowie die Beschaffenheit der Räume betrachtet werden muss und zudem nicht alle Systeme gleichermaßen finanziell gefördert werden.

 

Es gibt folgende drei Lüftungstechniken:

 

a)      Stationäre zentrale Neuanlagen

b)      Stationäre dezentrale Neuanlagen

c)       Mobile Luftreinigungsgeräte/Luftfiltergeräte

Die stationären Anlagen werden durch das Bundesprogramm gefördert. Eine neue Förderrichtlinie für mobile Luftfiltergeräte und Fensterventilatoren ist noch nicht in Kraft getreten. Einige Luftfilteranlagen werden jedoch voraussichtlich nur bei eingeschränkt lüftbaren Räumen gefördert. Unterschiede in den Förderprogrammen bestehen bei der Förderquote, den Fristen und den geförderten Einrichtungen bzw. Räumen.

Bislang wurden vornehmlich Lüftungstechniken ausschließlich für Schulen diskutiert, durch neue Förderprogramme ist nunmehr auch der Einsatz in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Hort, Kindergarten, Krippe) zu prüfen.

 

Im Nachtragshaushalt 2021 wurden folgende Mittel berücksichtigt:

 


I1.210040.500

Luftfilteranlage GS Lemwerder

154.000,00

nachrichtlich

Zuwendung Bund Luftfilteranlage GS Lemw.

-123.200,00

 

Der Bund fördert den Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen mit 80% der Gesamtkosten. Für die Grundschule Lemwerder werden 11 Luftfilteranlagen benötigt. Eine erste Kostenschätzung liegt bei 14.000,00 € pro Anlage. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt insgesamt 30.800,00 €.

Im nächsten Schritt ist geplant, durch ein Planungsbüro eine Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten für die Grundschule vornehmen zu lassen. Dort ist auch die Besonderheit der Container in Deichshausen zu berücksichtigen. Der mögliche Einsatz in Kindertageseinrichtungen soll zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

 -

Enthaltung:

 -