Fachdienstleiter des Bauamtes Dennis Paack trägt den Entwurf für die Außenbereichssatzung des Ortsteils Sannau vor.

Ratsfrau Rosenow äußert, dass der Entwurf zu spät eingereicht worden sei und aufgrund der vielen Informationen kein Beschluss darüber gefasst werden könne.

Die Sitzung wird um 19:26 Uhr zu einer Einwohnerfragestunde unterbrochen.

Es werden Meinungen seitens einiger Anwohner geäußert und diskutiert.

Ratsherr Rohde kommt zu dem Schluss, dass das Thema zurück in die Fraktionen gegeben werden müsse, da der Entwurf zu kurzfristig eingegangen sei, um einen Beschluss fassen zu können.

Die Einwohnerfragestunde zu diesem TOP wird beendet und die Sitzung wird um 19:49 Uhr fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner in Sannau über das Vorhaben allgemein schriftlich zu informieren.Danach wird darüber abgestimmt, ob das Thema zurück in die Fraktionen zur Beratung geht. Dies wird einstimmig befürwortet.

 


Den Anlass zur Planung tragen drei Grundstückseigentümer dieses Bereiches, auf deren Flächen noch Bereiche für eine straßenseitige Bebauung vorhanden sind. Aufgrund von fehlendem Planungsrecht können die Flächen derzeit jedoch nicht bebaut werden. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, für den Bereich eine Außenbereichssatzung aufzu-stellen. Ziel der Satzung ist, es zu ermöglichen, dass die vorhandenen Baulücken für eine Wohnbebauung genutzt werden können. Der lokale Bedarf an Wohnbauland soll damit be-friedigt werden können. Allgemein ist in der Gemeinde ein anhaltender Bedarf an Wohnbau-land gegeben, der nur eingeschränkt befriedigt werden kann. Die Satzung soll einen Beitrag zur Entspannung der Situation leisten.

Wie dem Geltungsbereich der Satzung zu entnehmen ist, kann mit der getroffenen Abgrenz-ung des Satzungsgebiets eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden. Die einbezogenen Flächen sind durch den baulichen Bestand mit Wohnnutzungen geprägt und erlauben eine Arrondierung bzw. moderate Verdichtung der Bebauung auf zwischengelege-nen Flächen.

Das Satzungsgebiet grenzt sich durch die Bestandsbebauung und den Verlauf der Straße „Am Schneiderkrug“ klar gegen den unbebauten Außenbereich im Norden, Osten und Wes-ten ab. Darüber hinaus bilden die Gewässerzüge und die Parzellenstruktur eine klare Ab-grenzung. Insbesondere ist mit der Ollen im Süden eine natürliche Zäsur gegeben, die hin-reichende Distanzen zu den landwirtschaftlichen Hofstellen an der Hauptstraße schafft. Nutzungskonflikte zwischen diesen landwirtschaftlichen Betrieben und möglichen neuen zu-lässigen Nutzungen aus den Bereichen Wohnen, Handwerk und Gewerbe im Satzungsge-biet aufgrund von Geruchsimmissionen oder Lärm sind so ausgeschlossen. Ebenso sind keine relevanten verkehrlichen Konflikte zu erwarten, da die Erweiterungsstandorte der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe südlich der Hauptstraße gelegen sind und sich somit die betrieblichen Fahrbewegungen im Wesentlichen auf diese Standorte orientieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0