Beschluss: einstimmig beschlossen

Die FDP-Fraktion stellt mit Schreiben vom 10.10.2021 den Antrag, das bisher gewährte jährliche Fraktionsgeld in Höhe von 51,13 Euro pro Fraktionsmitglied anzupassen. Dazu wird angeführt, dass eine Änderung oder Anpassung des Fraktionsgeldes vor mindesten 30 Jahre erfolgte. Der Betrag betrug seinerzeit 100,00 DM und wurde mit der Einführung des Euro entsprechend angepasst.

Die sollte noch durch den bisherigen Rat erfolgen. Eine Anpassung wurde interfraktionell abgesprochen.

Vorgeschlagen wird ein Betrag in Höhe von 96,00 Euro pro Jahr und je Fraktionsmitglied ab dem 01. November 2021. Dazu sollte die Satzung der Gemeinde Lemwerder über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigungen für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen mit der Einfügung eines neuen § 2 a entsprechend geändert werden.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 empfohlen, dem Antrag der FDP-Fraktion zu folgen und die Satzung entsprechend anzupassen.

Der Rat beschloss einstimmig in der Satzung der Gemeinde Lemwerder über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigungen für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen folgenden neuen Paragraphen einzufügen:

  • § 2 a Fraktionsgelder

Den Fraktionen werden finanzielle Mittel für die Fraktionsarbeit (Fraktionsgelder) zur Verfügung gestellt. Die Höhe beträgt 96,00 Euro pro Jahr pro Fraktionsmitglied ab 01.11.2021.

Es gilt der Runderlass der MI (Ministerium für Inneres und Sport) vom 24.08.2020. Der Runderlass wird den Ratsmitgliedern mit dem Protokoll übersendet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 -

Enthaltung:

 -