Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach § 61 Abs. 1 NKomVG wird für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte des Rates eine Ratsvorsitzende oder ein Ratsvorsitzender gewählt.

Gewählt wird schriftlich; wird nur ein Wahlvorschlag abgegeben, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, welches durch den Vorsitzenden gezogen wird. (§ 67 NKomVG).

Vorschlagsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und die im Rat vertretenden Fraktionen oder Gruppen.

Ratsherr Schöne schlug Ratsherrn Ammermann vor.

Weitere Vorschläge wurden nicht abgegeben.

Da niemand widersprach, wurde durch Handzeichen gewählt.

Der Rat wählte einstimmig Ratsherrn Ammermann zum Ratsvorsitzenden.

Ratsherr Ammermann nahm die Wahl an.

Anschließend übergab der Altersvorsitzende, Ratsherr Zwicker, den Vorsitz an den neu gewählten Ratsvorsitzenden, Ratsherrn Ammermann.

Ratsherr Ammermann dankte für das ihn entgegengebrachte Vertrauen und freute sich auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, der Bürgermeisterin und der Verwaltung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

 -

Enthaltung:

 -