Sitzung: 04.11.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG gehören dem Verwaltungsausschuss 4 Beigeordnete an.
Der Rat kann aber für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht wird.
Die Fraktionen haben sich verständigt und schlagen vor, die Zahl der Beigeordneten auf 6 zu erhöhen.
Die Sitzverteilung auf die Fraktionen erfolgte gemäß § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG.
Danach ergibt sich folgende Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss:
- Die SPD-Fraktion erhält 2 Sitze.
- Die FDP-Fraktion erhält 2 Sitze
- Die CDU-Fraktion erhält 1 Sitz
- Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN erhält 1 Sitz
Auf die UWL-Fraktion entfällt kein Sitz im Verwaltungsausschuss. Damit erhält die UWL Fraktion gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 4 NKomVG einen Sitz mit beratender Stimme im Verwaltungsausschuss, Grundmandat.
Der Rat beschloss einstimmig, die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der Wahlperiode um 2 auf 6 zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |