Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG gehören dem Verwaltungsausschuss 4 Beigeordnete an.

Der Rat kann aber für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht wird.

Die Fraktionen haben sich verständigt und schlagen vor, die Zahl der Beigeordneten auf 6 zu erhöhen.

Die Sitzverteilung auf die Fraktionen erfolgte gemäß § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG.

Danach ergibt sich folgende Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss:

  • Die SPD-Fraktion erhält 2 Sitze.
  • Die FDP-Fraktion erhält 2 Sitze
  • Die CDU-Fraktion erhält 1 Sitz
  • Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN erhält 1 Sitz

Auf die UWL-Fraktion entfällt kein Sitz im Verwaltungsausschuss. Damit erhält die UWL Fraktion gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 4 NKomVG einen Sitz mit beratender Stimme im Verwaltungsausschuss, Grundmandat.

Der Rat beschloss einstimmig, die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der Wahlperiode um 2 auf 6 zu erhöhen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

19

Nein:

 -

Enthaltung:

 -