Beschluss: abgestimmt

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG kann der Rat bis zu 3 ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin aus den Beigeordneten wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 67 NKomVG)

Sie führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin bzw. stellvertretender Bürgermeister. Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll.

Vorgeschlagen wird die Wahl von 2 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern mit der Bezeichnung 1. stellvertretende/r Bürgermeister/in und 2. stellvertretende/r Bürgermeister/in.

Gewählt wird schriftlich; liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Zur Wahl der 1. stellv. Bürgermeisterin wurde von Ratsherrn Rosenhagen Beigeordnete Ratsfrau Sudbrink vorgeschlagen.

Von Ratsherrn Walecki wurde Beigeordneter Ratsherr Schöne zur Wahl des 1. stellv. Bürgermeisters vorgeschlagen.

Ratsfrau Rosenow beantragte geheime Wahl.

Für die Wahl wurden vorbereitete Stimmzettel ausgegeben. Die Wahl erfolgte geheim unter Stimmabgabe in einer entsprechenden Wahlkabine.

Zu Stimmzählern wurden Ratsfrau Warnken und Ratsherr Schröder bestimmt. Sie entnahmen die abgegebenen Stimmzettel der Wahlurne und stellten das Ergebnis fest. Für die Wahl wurden 19 gültige Stimmzettel abgegeben.

Nach der Auszählung erhielten die Wahlvorschläge folgende Stimmen:

  • Ratsherr Schöne 12 Stimmen
  • Ratsfrau Sudbrink 7 Stimmen

Damit wurde Ratsherr Schöne zum 1. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Für die Wahl der 2. stellv. Bürgermeisterin wurde von Ratsherrn Rosenhagen Beigeordnete Ratsfrau Sudbrink vorgeschlagen.

Ratsherr Rohde schlug zur Wahl des 2. Stellv. Bürgermeisters Beigeordneten Ratsherrn Jabs vor.

Ratsfrau Rosenow beantragte geheime Wahl.

Für die Wahl wurden vorbereitete Stimmzettel ausgegeben. Die Wahl erfolgte geheim unter Stimmabgabe in einer entsprechenden Wahlkabine.

Zu Stimmzählern wurden Ratsfrau Warnken und Ratsherr Schröder bestimmt. Sie entnahmen die abgegebenen Stimmzettel der Wahlurne und stellten das Ergebnis fest. Für die Wahl wurden 19 gültige Stimmzettel abgegeben.

Nach der Auszählung erhielten die Wahlvorschläge folgende Stimmen:

          Ratsherr Jabs 12 Stimmen

          Ratsfrau Sudbrink 7 Stimmen

Damit wurde Ratsherr Jabs zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Die Gewählten nahmen die Wahl an.